Das Amtsgericht Bad Cannstatt hat eine 23-jährige Frau zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Die Angeklagte hatte Ende 2014 ein Baby aus einer Stuttgarter Klinik entführt, während die Mutter des Kinds schlief.
Stuttgart - Bis zuletzt hatten die 23-jährige Frau und ihr Verteidiger Philipp Gerber gehofft, mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen – vergebens. Das Schöffengericht des Amtsgerichts Bad Cannstatt verurteilt die Frau am späten Mittwochnachmittag wegen Entziehung Minderjähriger zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Die Angeklagte bleibt allerdings weiter auf freiem Fuß. Sie wird in Berufung gehen.
Tatort Entbindungsstation des Robert-Bosch-Krankenhauses, es ist der 29. Dezember 2014. Gegen 7 Uhr kommt eine zierliche Frau in ein Zweibettzimmer, steckt sich den fünf Tage alten Miran unter den Mantel und verschwindet. Die 26-jährige Mutter des Säuglings schläft. Als die aufwacht, erlebt sie den Beginn eines sechsstündigen Albtraums: Ihr neugeborenes Kind ist weg.
Unterdessen setzt sich die heute 23-jährige Kindesentführerin in ein Taxi nahe des Krankenhauses und lässt sich zu ihrer Wohnung nach Feuerbach fahren. Der Taxifahrer wundert sich. Der Säugling ist nur mit einem Strampler bekleidet, draußen herrschen Minustemperaturen, es liegt Schnee.
„Ich kann mich nicht daran erinnern“, sagt die Angeklagte. Sie bittet um Entschuldigung, auch wenn das, was sie getan hat, nicht zu entschuldigen sei. Sie habe keine Erklärung für ihr Tun. Mirans Eltern, die im Prozess als Nebenkläger auftreten, hören der Frau äußerlich reglos zu.
Während mehr als 100 Polizisten rund ums Krankenhaus nach dem Baby suchen, geht die Angeklagte mit dem Kind unter dem Mantel zu einer Tankstelle, von wo aus sie per Anhalter zu ihrem in Zuffenhausen abgestellten Auto fährt. Dort legt sie den Jungen auf den Beifahrersitz, kratzt die Scheiben frei, fährt zu einem Supermarkt und kauft Babyutensilien. Dann fährt sie heim, das Kind liegt auf dem Beifahrersitz. „Ich bin zuhause dann von Babygeschrei aufgewacht“, sagt sie. Schockiert sei sie gewesen, ohne Erinnerung. Die damals 22-Jährige ruft ihren einstigen Pflegevater an, der schließlich die Polizei alarmiert.
Die Beamten holen das Kind gegen 13 Uhr, die Leidenszeit der Eltern Mirans ist vorbei. „Ich glaube, sie hat bis heute nicht verstanden, was sie den Eltern angetan hat“, sagt Nebenklägeranwalt Macit Karaahmetoglu.
Die Gutachterin bescheinigt der jungen Frau aus einer problematischen und gewalttätigen Familie volle Schuldfähigkeit. Staatsanwalt Fabian Osswald beantragt zweieinhalb Jahre Gefängnis, Verteidiger Gerber eine Bewährungsstrafe. „Sechs Stunden können die Hölle sein – aber es waren eben nur sechs Stunden“, so Gerber.
Das Motiv bleibt im Dunklen. Im Herbst 2014 hatte die Angeklagte allerdings einen massiven Kinderwunsch geäußert. Das Schöffengericht verhängt eine Freiheitsstrafe. Die Frau habe das Baby allein schon wegen der Minustemperaturen in große Gefahr gebracht.