Die Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Beamten und Pensionäre im Land löst viel Protest bei geringer bezahlten Staatsdienern aus. Beamtenbund und DGB fordern von Finanzminister Bayaz eine Nachbesserung.
Der Beamtenbund und das Finanzministerium in Baden-Württemberg werden von einer Protestwelle überrollt. Mailschreiber und Anrufer sind Beamte aus den unteren Besoldungsgruppen A7 bis A12, die gegen die aus ihrer Sicht verschlechterte Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst der Länder protestieren.
Sie wenden sich dagegen, dass die Regierung die zum 1. November 2024 anstehende erste Stufe der Besoldungserhöhung nicht in Form eines Sockelbetrags von 200 Euro gewähren will, sondern als linearen Zuwachs von 3,6 Prozent. Dieser ergibt einen Lohnzuwachs von oftmals nur 70 Euro im Monat. Von Februar 2025 an sollen sich die Bezüge in der zweiten Stufe um weitere 5,6 Prozent erhöhen, was allgemein akzeptiert wird.
Höchstrichterliche Rechtsprechung als Maßstab genommen
„Die Wogen schlagen hoch“, sagte Landesbund-Chef Kai Rosenberger unserer Zeitung. „Wir haben täglich eine größere zweistellige Zahl an E-Mails, in denen sich die Absender mit Verweis auf das Vorgehen in den anderen Ländern beschweren, dass die unteren Besoldungsgruppen in Baden-Württemberg abgehängt werden.“ Denn andernorts sei entschieden worden, den Sockel aus dem Tarifabschluss eins zu eins zu übernehmen. In Stuttgart hat man sich für die Umrechnung entschieden, um der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zum Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen Genüge zu tun, weil der Sockel eine Stauchung der Lohnstufen zur Folge hätte.
Vom Vorgehen der anderen Bundesländer überrascht
„Ich stehe grundsätzlich zu der Umrechnung, weil uns das Abstandsgebot wichtig ist“, sagt Rosenberger. Aber er zeigt auch Verständnis für die Kritiker in den unteren Lohngruppen. So habe ein Grundschullehrer, der in A12 besoldet werde, geschildert, dass die 3,6 Prozent für ihn monatlich 53 Euro weniger als 200 Euro bedeuten. Nach seinem Eindruck wurde das Ministerium vom Vorgehen der anderen Bundesländer überrascht, denn dort würden die verfassungsrechtlichen Erwägungen nicht so hoch bewertet. Dass Minister Danyal Bayaz (Grüne) rasch auf den Tarifabschluss reagiert hat, habe sich insofern als Nachteil erwiesen.
Folglich fordert der Landesbund-Chef eine Nachbesserung. Spätestens zum 1. November 2024 müsse ohnehin eine Lösung für die „verfassungskonforme Alimentation“ kommen. Gemeint ist ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Abstand von der untersten Besoldung zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum mindestens 15 Prozent betragen muss. Der Beamtenbund sieht dieses Gebot mit der zwölfprozentigen Bürgergelderhöhung zum 1. Januar 2024 klar durchbrochen. Also müsse der Abstand wiederhergestellt werden, indem die Beamtenbezahlung im Land angepasst wird. Rosenberger hält deswegen Zuschläge für angebracht, sogar im gehobenen und höheren Dienst. In jedem Fall müssten die Beamten in A7 unterm Strich eine Besoldungserhöhung von mindestens 200 Euro im ersten Schritt bekommen, „damit sie nicht schlechter fahren, verglichen mit den anderen Bundesländern“.
Das Finanzministerium beginnt umzudenken
Mit dem Finanzministerium hat er in den vergangenen Tagen diskutiert. „Mein Eindruck ist, dass bereits umgedacht wird.“ So zeigt er sich „sehr sicher, dass da etwas passieren wird“. Das Ministerium müsse ohnehin auf die Karlsruher Rechtsprechung wegen des Bürgergelds reagieren und könne dem Unmut die Wucht nehmen, indem es bald eine Reaktion ankündige. Damit rechne er schon „in den nächsten fünf bis sieben Tagen“.
Weil auch die Versorgungsempfänger eine um 3,6 Prozent höhere Pension bekommen sollen, bezogen auf den Ruhegehaltssatz von maximal 71,75 Prozent, müsse es für sie ebenso eine Nachbesserung geben. „Auch sie dürfen nicht schlechter fahren als in den anderen Bundesländern.“
DGB hat von Anfang an Kritik geübt
Anders als der Beamtenbund hatte der Gewerkschaftsbund schon vor einer Woche sogleich enttäuscht auf die Pläne des Ministeriums reagiert – der Verzicht auf den Sockel sei eine „Fehlentscheidung“, lautet die Kritik. Darin fehle die soziale Komponente des Tarifabschlusses komplett. Gemeint ist, dass untere Lohngruppen überproportional begünstigt werden sollen. Dass dies nicht stattfindet, gehe zulasten der Beamten im mittleren und gehobenen Dienst, so der DGB. Alle Besoldungsgruppen unterhalb A13, Stufe sieben würden von einem Sockelbetrag mehr profitieren. Kritisiert wird auch, dass die Pensionäre von der Inflationsausgleichsprämie für alle Beamten in Höhe von insgesamt 3000 Euro lediglich im Rahmen ihres individuellen Ruhegehaltssatzes profitieren.
Laut dem Ministerium soll der Entwurf für das Besoldungsversorgungsanpassungsgesetz bis Februar finalisiert werden. Die Beteiligung der Verbände ist für März und April vorgesehen. Im Ministerrat könnte das Gesetz im Frühsommer behandelt werden, um es nach der Sommerpause endgültig zu beraten und im Herbst zu verabschieden. Um die Inflationsprämie schon Ende März auszuzahlen, soll es eine Kabinettsvorlage geben und eine Befassung im Finanzausschuss im ersten Quartal. „Weitere Verhandlungen sind Stand heute nicht vorgesehen“, sagt ein Ministeriumssprecher.