Die Stadt will Menschen mit mittlerem Einkommen den Mietwohnungskauf erleichtern. Foto: dpa

Die Stadt Stuttgart will Anreize zu Investitionen für Einwohner mit mittlerem Einkommen schaffen. Grundstücke sollen künftig um bis zu 60 Prozent unter dem erschließungsbeitragspflichtigen Bodenpreis erworben werden können.

Stuttgart - Die Stadt will die Lücke zwischen dem sozialen Mietwohnungsbau und dem frei finanzierten Wohnungsbau schließen. Deshalb können Grundstücke künftig um bis zu 60 Prozent unter dem erschließungsbeitragspflichtigen Bodenpreis erworben werden. Bisher war diese städtische Subvention nur bis zu 45 Prozent möglich.

Mit diesem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats am Donnerstag wird das seit 2003 gültige Programm „Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher“ (MME) als wichtiger Baustein der städtischen Wohnungspolitik zu veränderten Konditionen fortgeführt. Bereits im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen wurde das Papier von Bürgermeister Michael Föll einstimmig für gut befunden.

Berechnet wird die Grundstücksverbilligung auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung analog der geltenden Berechnungsverordnung. Zulässig ist dabei eine Eigenkapitalverzinsung von maximal vier Prozent. Bislang war das Programm MME nur beim Erwerb des Grundstücks möglich. Nun soll es auf Erbbaurecht ausgedehnt werden. Dies entspricht auch dem Wohnungskonzept von OB Kuhn.

Um dem Trend zum Wachstum der Wohnungsgrößen entgegenzuwirken, werden Wohnungen mit bis zu zwei Zimmern in das Wohnungsgemenge in einem Umfang von 20 Prozent aufgenommen, dafür die Anteile bei den Drei- und Vier-Zimmer-Wohnungen um jeweils zehn Prozent verringert.

Bei der Erstvermietung darf eine maximale Ausgangsmiete 8,50 Euro monatlich pro Quadratmeter (bisher 7,50 Euro) im Durchschnitt nicht übersteigen, in besonders teuren Innenstadtlagen liegt dieser Wert neu bei neun Euro. Der Rhythmus für Mieterhöhungsmöglichkeiten wird dem im sozialen Mietwohnungsbau vorgesehenen Zeitraum von zwei Jahren angepasst, bisher waren es drei Jahre. Die Mietsteigerung wird wieder auf 20 Cent pro Quadratmeter und Monat reduziert (bisher: 30).

Die Mietpreis- und Belegungsbindungen werden auf 20 Jahre festgeschrieben. Eine Abweichung bei einzelnen Projekten ist künftig nicht mehr möglich.

In den neuen Richtlinien wird künftig ein einheitliches Verfahren für die Antragstellung und Bearbeitung der Anträge vorgeschrieben, um Irritationen bei der Gewährung von Subventionen zu vermeiden.

Die Einkommensgrenzen liegen gemäß den Bezugsgrößen des Landesprogrammes 2013 in einem Beispiel für eine Familie mit zwei Kindern bei Sozialmietwohnungen bei 56 250 Euro und bei Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher bei 80 581 Euro.