Ein Zahnarzt aus Stuttgart hat eine Bewerberin wegen ihres Kopftuchs abgelehnt. Foto: AP

„Vielen Dank für Ihre Bewerbung. Wir stellen keine Kopftuchträgerinnen ein.“ Diese Antwort bekam eine muslimische Bewerberin von einem Stuttgarter Zahnarzt. Der zeigt sich nun reumütig.

Stuttgart - Ein Zahnarzt aus Stuttgart hat eine Bewerberin wegen ihres Kopftuchs abgelehnt - und muss nun mit einem juristischen Nachspiel rechnen. Eine Klage auf Entschädigung werde in den nächsten Tagen eingereicht, sagte Rechtsanwalt Bülent Döger am Donnerstag. Der Jurist beruft sich dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.

Demnach bekam die Frau auf ihre Bewerbung als Zahnarzthelferin die Antwort: „Wir stellen keine Kopftuchträgerinnen ein und verstehen auch nicht, wie Bewerberinnen sich diese Toleranz vorstellen können.“ Der Zahnarzt entschuldigte sich dafür nun auf seiner Internetseite: „Ich habe eine Bewerberin für die Arbeitsstelle mit einer unzureichenden und völlig falschen Formulierung abgewiesen“.

Er verwies in seiner Erklärung auf hygienische Gründe. Um die Haare zu verdecken, sei eine OP-Haube aus seiner Sicht eine Alternative. Bewerberinnen mit Kopftuch haben aber wohl auch weiter keine Chance: „Das Stoffkopftuch für den Tag ist jedenfalls nicht erlaubt, auch nicht in unserer Praxis.“

„Diskriminierungen weit verbreitet

„Leider sind Diskriminierungen und Benachteiligungen in unserer Gesellschaft auch heute noch weit verbreitet“, erklärte Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) am Donnerstag. „Umso wichtiger ist es daher, deutlich zu machen, dass Diskriminierung in unserer Gesellschaft keinen Platz hat.“

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - auch als Gesetz gegen Diskriminierung bekannt - ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Es hat das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen er ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Weitere abgelehnte Bewerbungen

In Stuttgart sorgte vor einigen Jahren der Fall um eine mit dem Vermerk „(-) Ossi“ abgelehnte Bewerbung für Aufsehen. Die Klägerin und der Fensterbauer, bei dem sie sich damals erfolglos beworben hatte, einigten sich schließlich außergerichtlich. Zuvor hatte das Arbeitsgericht allerdings entschieden, dass der Vermerk zwar eine Diskriminierung sei - aber keine Benachteiligung wegen einer ethnischen Herkunft im Sinne AGG. Der Arbeitgeber hatte argumentiert, dass der Frau nicht wegen ihrer Herkunft, sondern wegen fehlender Qualifikation abgesagt wurde.

In den USA bekam im vergangenen Jahr eine muslimische Bewerberin in einem Kopftuchstreit mit einer US-Modekette Recht. Das Unternehmen Abercrombie & Fitch habe ungesetzlich gehandelt, urteilte der Supreme Court in Washington damals. Die Firma hatte die Bewerbung der Frau 2008 als Verkäuferin abgelehnt, weil sich ihr Kopftuch nicht mit der Kleiderordnung der Marke vertrage.