Nach den Krawallen am Stuttgarter Eckensee beenden Polizisten nun nachts die Trinkgelage dort. In anderen Städten der Region sind die Bedingungen für solche Verbote meist nicht erfüllt – mit wenigen Ausnahmen.
Stuttgart - Draußen sitzen, etwas trinken, Musik hören: Dies lässt sich in den Sommermonaten in jeder Großstadt beobachten. Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen im Nachtleben verbringen dieses Jahr aber noch mehr Menschen ihre Abende und Nächte auf öffentlichen Plätzen. Manchmal eskaliert dieses feuchtfröhliche Treiben: Es wird randaliert, oder es gibt schwere Straftaten – so wie jüngst am Eckensee in Stuttgart.
Auch am Schloss Solitude gilt ein Alkoholverbot
Als Resultat auf diese Krawalle setzt die Stuttgarter Polizei nun seit Kurzem das dort geltende Alkoholverbot um. In der Theorie wurde das Verbot des „nachhaltigen Alkoholgenusses“ bereits am 20. April 2020 in die Benutzungsordnung des Landes aufgenommen und am 1. Mai unterschrieben. Dieses Verbot gilt übrigens nicht nur für den Schlossplatz und den Schlossgarten, sondern auch für den Rosensteinpark, die Grünanlage an der Grabkapelle auf dem Württemberg sowie am Schloss Solitude. Genehmigte Veranstaltungen, Gastronomie und Grillstellen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Bis zuletzt sah die Stuttgarter Polizei wenig Anlass, dieses Alkoholverbot tatsächlich auszusprechen. An den vergangenen zwei Wochenenden sei dies anders gewesen, sagt Monika Ackermann, Sprecherin der Polizei. In der Nacht auf vergangenen Sonntag etwa haben Polizeibeamte das Treiben rund um den Eckensee gegen 1 Uhr beendet. Ob dies künftig immer so sein wird, lässt Ackermann offen: „Wir entscheiden das situativ.“
Am Bahnhofsplatz in Esslingen darf nicht getrunken werden
In der Region Stuttgart sind Alkoholverbote die Ausnahme, lediglich Esslingen hat den öffentlichen Trinkgelagen an einer Stelle ebenfalls einen Riegel vorgeschoben. „Da im Bereich des Bahnhofsplatzes deutlich mehr alkoholbedingte Straftaten begangen werden als im übrigen öffentlichen Straßenraum und sich die Kriminalitätsbelastung dort von der des restlichen Stadtgebietes abhebt, gilt für diesen Bereich das Alkoholkonsumverbot“, sagt Mehmet Koc, Leiter des Esslinger Ordnungsamts. Rund um den Bahnhofsplatz sei das Alkoholtrinken von April bis Oktober, täglich von 12 Uhr mittags bis 1 Uhr nachts, nicht erlaubt. Kontrolliert wird dies vom Kommunalen Ordnungsdienst (KOD). „Stellt der KOD den Konsum alkoholischer Getränke fest, unterbindet er diesen, erhebt Personalien, gegebenenfalls spricht er einen Platzverweis aus und bringt den festgestellten Verstoß zur Anzeige“, sagt Roland Karpentier, Sprecher der Stadt. Weitere Alkoholverbote seien in Esslingen nicht vorgesehen.
Das ist auch gar nicht so einfach. Denn Alkoholverbote sind an Bedingungen geknüpft, die sich aus dem Paragraf 10 a des Polizeigesetzes ergeben. Darin steht zum Beispiel, dass es sich um einen Brennpunkt handeln muss, beziehungsweise „sich die Belastung dort durch die Häufigkeit alkoholbedingter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder deren Bedeutung von der des übrigen Gemeindegebiets deutlich abhebt“ sowie „regelmäßig eine Menschenmenge anzutreffen ist“. Außerdem dürfen andere polizeiliche Maßnahmen keine Entlastung gebracht haben und es muss auch künftig mit alkoholbedingten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu rechnen sein. Zudem solle das Verbot „auf bestimmte Tage und an diesen zeitlich beschränkt werden“.
Dies heißt aber nicht, dass nicht auch in anderen Städten regelmäßig an öffentlichen Plätzen getrunken und gefeiert wird: in Waiblingen etwa am Postplatz, in Nürtingen am Lammbrunnen und dem Jorderyplatz, in Bietigheim-Bissingen im Bürgergarten und im Overland-Park-Garten, in Böblingen an den Seen. Diese Orte werden von den kommunalen Ordnungsdiensten oder den Vollzugsdiensten kontrolliert. Die schreiten aber nur dann ein, wenn Betrunkene etwa den Verkehr stören, Dritte belästigen oder Lärm machen.
In Ludwigsburg funktioniert ein anderes Konzept
In Göppingen und Ludwigsburg wurde in der Vergangenheit immer mal wieder über ein Alkoholverbot an bestimmten Plätzen diskutiert. „Zwischenzeitlich wurde die Problematik mit regelmäßigen Bestreifungen durch den Vollzugsdienst in den Griff bekommen“, berichtet Göppingens Pressesprecher Dejan Birk-Mrkaja. In Ludwigsburg seien die Bedingungen für ein Verbot nicht erfüllt gewesen, sagt Sprecherin Meike Wätjen. Am Akademiehof zum Beispiel würden sich zwar regelmäßig junge Menschen treffen und dort werde auch Alkohol konsumiert. Allerdings setze die Stadt nun auf Prävention, zudem seien Mitarbeiter der mobilen Jugendarbeit, der städtischen Jugendförderung sowie Jugendsachbearbeiter aktiv.
Laut Arne Wintermeier, Hotelier des Campuszwei am Akademiehof, funktioniert dieses Konzept gut: „Im Moment ist es hier ruhig“, sagt er. Freilich könne sich dies aber jederzeit wieder ändern.