Die Ermittlungen zum Tod eines 21-jährigen Besuchers der Disco Perkins Park werden eingestellt.

Stuttgart -  Der tragische Tod eines 21-jährigen Disco-Besuchers, der bei einer Beach Party in einem Wasserbecken tödliche Schnittverletzungen durch Glasscherben erlitt, bleibt ohne Strafe. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein.

Mehr als ein Jahr drohte den Betreibern der Disco auf dem Killesberg eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Der Staatsanwalt hatte geprüft, ob Aufsichtspflichten verletzt wurden - und nunmehr verneint. "Auch mit strengeren Überwachungsmaßnahmen hätte das Unglück womöglich nicht verhindert werden können", sagt Staatsanwaltssprecherin Claudia Krauth. Etwa, wenn das Glas erst kurz vor dem Unfall ins Wasser gelangt wäre.

Die Familie des Opfers legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein. Diese wurde aber vom Generalstaatsanwalt zurückgewiesen. Auch beim Oberlandesgericht bekamen die Angehörigen nach eigenen Angaben keine positive Antwort. Der Fall ist freilich für alle Planschbecken-Besitzer bedeutsam, für die eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt und die bei Unfällen das Haftungsrisiko tragen.

Es war eine fröhliche Party in der Nacht zum 23. Juli 2009 - mit viel Musik und Strandgefühl. Die Betreiber der Disco an der Stresemannstraße auf dem Killesberg hatten im Außenbereich ein 9,20 Meter langes und 5,80 Meter breites Wasserbecken aufgebaut - als Kulisse für Urlaubsflair. Allerdings missbrauchten unbekannte Gäste den Pool als Altglascontainer.

Scherbe verletzte die Schlagader

Mindestens ein Pilsglas soll auf dem Boden des 92 Zentimeter tiefen Wassers gestanden oder gelegen haben, als drei Besucher gegen 1.20 Uhr in aufgekratzter Stimmung einen Kopfsprung ins Wasser machten. Einer von ihnen, ein Feuerbacher Gymnasiast, hatte in seinen 21. Geburtstag hineingefeiert - und sollte den Sprung ins Wasser mit dem Leben bezahlen. Eine Glasscherbe verletzte eine Schlagader, der junge Mann verblutete. Ein Notarzt konnte ihm nicht mehr helfen.

Bald schon geriet die Aufsicht ins Visier: Wer überwachte den Pool überhaupt? Hätten Bedienung und Ordnungsdienst die Gefahr erkennen und beseitigen müssen? Wer warf das Glas ins Schwimmbecken?

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft waren täglich zwei Sicherheitskräfte eingesetzt, die regelmäßig am Pool vorbeiliefen. "Ihnen war kein Glas aufgefallen", so Staatsanwältin Krauth. Es sei auch kein Zeuge gefunden worden, der einen Zeitpunkt hätte nennen können, an dem das Glas ins Bassin gelangt war. Das Schwimmbecken, von den Betreibern als Dekoration gedacht, sei täglich gereinigt worden und habe keiner gaststättenrechtlichen Genehmigung bedurft, so Krauth. Dass nicht mehr nachgewiesen werden kann, seit wann das Glas im Wasser war, ehe es zu dem tragischen Unfall kam, erweist sich als Knackpunkt: "Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Glas auch unmittelbar vor dem Unfallgeschehen in den Pool geworfen wurde", sagt die Staatsanwaltssprecherin, "und damit ist den Betreibern kein Fehler nachweisbar." Selbst eine viertelstündliche Überwachung hätte dann versagt. "Wenn die Erkenntnisse aber nicht für eine sichere Anklage ausreichen, muss das Verfahren nach Paragraf 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt werden", so Krauth. Die Angehörigen des Opfers sind enttäuscht. "Dass an diesem Tag gar keine Pilsgläser ausgegeben wurden, dass das Glas somit mehrere Tage im Wasser gewesen sein dürfte, hat man nicht ausreichend berücksichtigt", erklärt der Vater des 21-Jährigen. Doch alle juristischen Möglichkeiten scheinen ausgeschöpft.