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Opposition wirft Grün-Rot Einmischung in Polizeiarbeit vor – Die Regierung widerspricht.

Stuttgart - CDU und FDP im Landtag haben der grün-roten Landesregierung am Mittwoch in scharfen Tonfall vorgeworfen, sich beim Thema Stuttgart 21 direkt in die Arbeit der Polizei einzumischen. Die Landesregierung hat diese Vorwürfe ebenso scharf zurückgewiesen.

„Ich halte es für skandalös, dass die Politik über die Rechte Dritter entscheidet“, sagte CDU-Fraktionschef Peter Hauk. „Wenn sich herausstellen sollte, dass der Polizei direkte Anweisungen gegeben wurden, hätte Grün-Rot wie der Befehlshaber eines Bananenstaats gehandelt“, sagte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Seine Fraktion erwarte dazu eine Erklärung von Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne), so Rülke.

Ausgangspunkt für die harsche Kritik ist ein Bericht unserer Zeitung, wonach die Stuttgarter Polizei am Dienstag die Planung für den nächsten S-21-Großeinsatz im Stuttgarter Schlossgarten auf Eis gelegt hat. Der stellvertretende Regierungssprecher Arne Braun hatte in dem Zusammenhang auf zwei offene Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) zur Rechtsgrundlage der Parkräumung beziehungsweise zur Zulässigkeit der geplanten Baumfällungen und -verpflanzungen hingewiesen.

Am Mittwoch stellte Braun gegenüber unserer Zeitung klar, dass er nicht von einem direkter Einfluss des Staatsministeriums auf die Polizei gesprochen habe. Richtig sei aber: „Ehe der Polizeieinsatz geplant wird, werden die beiden VGH-Verfahren abgewartet.“

Der Vorwurf, dass die Politik bei S 21 der Polizei Anweisungen gibt, wäre vor allem für die Grünen heikel: Eine daraus resultierende Einflussnahme hatten die damals oppositionellen Grünen nämlich Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) im Untersuchungsausschuss zum missglückten Wasserwerfereinsatz im Herbst 2010 vorgeworfen.

Auch der jetzigen Regierung macht es Mühe, die erwünschte Trennung zwischen Politik und Polizei konsequent durchzuhalten. In einem aktuellen Schreiben des Innenministeriums an den Bahn-Vorstand, das unserer Zeitung vorliegt, wird die Bahn davor gewarnt, am 6. Februar mit den Baumarbeiten zu beginnen, da man zu dem Zeitpunkt noch „keinen ausreichenden Schutz durch die Polizei garantieren“ könne.

Während diese Passage des Schreibens die Eigenständigkeit der Polizei betont, heißt es an anderer Stelle der E-Mail, dass die Bahn zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Ministerium auch „über eine Beschleunigung der Planung“ sprechen könne. Diese Aussage spricht nicht für eine komplett eigenständig handelnde Polizeiführung.

Die erste Entscheidung zu S 21, einen Antrag zur Aussetzung der Rechtsgrundlage für den Polizeieinsatz im Park, hat der VGH am Mittwoch abgelehnt. Das Finanzministerium teilte am selben Tag mit, dass man die Flächen im Park am 6. Februar an die Bahn übergeben werde. Mit dem Polizeieinsatz ist frühestens am 13. Februar zu rechnen.