Bonatz-Enkel Peter Dübbers Foto: dpa

Landgerichts entscheidet am Donnerstag über Urheberrechtsstreit um den Stuttgarter Hauptbahnhof.

Stuttgart - Am Donnerstag um 9 Uhr in Saal 155 verkündet die 17.Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart ihre Entscheidung im Urheberrechtsprozess um den Stuttgarter Hauptbahnhof.

Der Stuttgarter Architekt Peter Dübbers hat die Deutsche Bahn AG verklagt, weil der Konzern für das Projekt Stuttgart21 die beiden Seitenflügel des heutigen Kopfbahnhofs abbrechen will, um Platz zu schaffen für den neuen, unterirdischen Durchgangsbahnhof nach den Plänen des Düsseldorfer Architekten Christoph Ingenhoven. Dübbers macht bei der Klage das Urheberrecht geltend, das er von seinem Großvater Paul Bonatz - dem Architekten des Kopfbahnhofs - nach dessen Tod 1956 geerbt hat.

In der eineinhalbstündigen Verhandlung am 22.April hatten beide Seiten ihre Positionen nochmals deutlich gemacht: Dübbers betonte, dass ein Abriss des Nord- und Südflügels einer Verstümmelung gleichkomme: "Ohne Seitenflügel ist der Bonatz-Bau keine Baukunst mehr", klagte der 71-Jährige. Der Bahn sei außerdem zuzumuten, die Seitenflügel in einen modifizierten Ingenhoven-Entwurf zu integrieren.

Fall könnte noch Jahre dauern

Die Bahn hielt damals dagegen, dass der Erhalt der Seitenflügel für das Projekt Stuttgart21 "eine Katastrophe" wäre: Die nötigen Neuplanungen würden nämlich viel Zeit und etliche Millionen Euro kosten. Außerdem könne man für den Tiefbahnhof seit 2006 einen durch alle Instanzen bestätigten, rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss vorlegen. Ein derartiger Beschluss entspricht einer weitreichenden Baufreigabe.

Das Urheberrecht sieht in Konfliktfällen eine Abwägung vor zwischen dem Urheberrecht auf der einen und den Eigentums- und Nutzungsrechten auf der anderen Seite. Die drei Berufsrichter der 17.Kammer haben während der Verhandlung nicht erkennen lassen, welcher Seite sie im konkreten Fall mehr Gewicht geben.

Selbst wenn die Bahn vor dem Landgericht unterliegen sollte, kann sie das Verfahren juristisch in die Länge ziehen und die Seitenflügel wie vorgesehen im Herbst abbrechen. Der Enkel von Bonatz könnte dann nur noch um eine finanzielle Entschädigung streiten. Den Versuch, einen Baustopp mittels einstweiliger Verfügung zu erreichen, will Dübbers nicht unternehmen, das hat er mehrfach bekräftigt. Dafür ist dem 71-Jährigen das Risiko durch drohende Schadenersatzforderungen der Bahn zu hoch.

Nach dem Prozess am 22. April hatten sowohl Dübbers als auch die Bahn angekündigt, im Falle einer Niederlage die nächste Instanz, also das Oberlandesgericht Stuttgart, aufzusuchen. Bis der Fall vom Bundesgerichtshof abschließend beschieden wird, könnten mehrere Jahre vergehen.