Wer bezahlt am Ende wie viel für Stuttgart 21? Foto: Imago/Arnulf / Hettrich

Stuttgart 21 kostet mehr als 11,5 Milliarden Euro, aber nur die Verteilung von 4,5 Milliarden Euro der Kosten ist vertraglich geregelt. Die Bahn streitet vor Gericht dafür, dass die Projektpartner Stadt, Land, Region und Flughafen mitbezahlen. Eine erste Entscheidung könnte es Anfang Mai geben.

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Kern hat die mündliche Verhandlung über die Mehrkostenklage von Stuttgart 21 (Az.: 13 K 9542/16) nach dem vierten Verhandlungstag geschlossen. Er hat am Dienstag einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung angekündigt. Dies soll am 7. Mai geschehen.

 

Der Streit dürfte weitergehen

Was für den juristischen Laien nach einem Ende der Verhandlung klingt, ist mit Unwägbarkeiten behaftet. Bei dem Termin kann sowohl ein Urteil verkündet werden wie auch ein Beschluss, die Verhandlung wieder aufzunehmen, sei es etwa um weitere Beweise beizubringen. Bei einem Urteil würde – davon ist mir großer Sicherheit auszugehen – die unterlegene Seite sich den Weg zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg freikämpfen müssen, denn eine Berufung dürfte das Verwaltungsgericht Stuttgart nicht zulassen.

Sollte das Verwaltungsgericht Anfang Mai einen Tenor veröffentlichen, bleiben ihm danach fünf Monate Zeit, das Urteil auszufertigen. Erst danach beginnen mögliche Fristen für weitere juristische Schritte zu laufen.

Bahn will Vertragsergänzung

Man habe nun ausreichend die verschiedenen Positionen erörtert und nun reichlich Beratungsbedarf erklärte Wolfgang Kern am Ende der rund dreistündigen Sitzung am Dienstag. In der hatte sich die Kammer nach einer längeren Pause mit zwei zunächst anberaumten, dann aber wieder abgesagten Terminen, wieder mit der Mehrkostenklage bei Stuttgart 21 befasst. Auf juristischem Wege wollen einige DB-Gesellschaften erreichen, dass die Projektpartner Land, Stadt, Region und Flughafen einer Ergänzung des Finanzierungsvertrags zustimmen und sich an den über die vertraglich festgelegten Kosten von 4,5 Milliarden Euro beteiligen.

Stadt fürchtet Milliardenbelastung

Zum Jahreswechsel hat die Bahn eingeräumt, dass mittlerweile 11,453 Milliarden Euro für den neuen Bahnknoten fällig werden, es klafft also eine beträchtliche Lücke. Die Projektpartner sehen sich nicht in der Pflicht – für deren Haushalte könnte eine Entscheidung zur Mitfinanzierung weitreichende Folgen haben. Rechtsanwalt Winfried Porsch, der die Landeshauptstadt in dem Verfahren vertritt, bezifferte das Risiko für Stuttgart auf rund 1,3 Milliarden Euro – und setzte diese Summe in Bezug zu den 1,7 Milliarden Euro, die Stuttgart im Doppelhaushalt 2024/2025 zu investieren gedenkt. Christian Bosse, der den Flughafen vertritt, sprach von einer existenzbedrohenden Summe, die für seinen Mandanten im Raum steht.

Uneinigkeit über Fristen

Die Deutsche Bahn hatte die Klage im Dezember 2016 eingereicht. Eine Einigung auf dem Verhandlungsweg scheiterte – vor Gericht war es bei den zurückliegenden Terminen auch ausführlich darum gegangen, wie die sogenannte Sprechklausel im Finanzierungsvertrag auszulegen sei. Der Passus regelt, dass die Bahn und das Land im Falle einer Überschreitung der vertraglich fixierten Kosten von 4,5 Milliarden Euro Gespräche aufnehmen. Stadt, Region und Flughafen sind an dieser Stelle nicht genannt.

Am Dienstag wurde nochmals ausführlich über die Frage einer möglichen Verjährung der Ansprüche diskutiert, die nach drei Jahren eintritt. Entscheidend ist die Frage, wann die Frist zu laufen beginnt. Bahn-Anwalt Ulrich Quack setzt diesen Termin auf das Scheitern der Sprechklauselgespräche. Dem widersprach der Anwalt des Landes, Henning Berger. Die Bahn habe 2009, spätestens aber 2011 gewusst, dass die 4,5 Milliarden Euro nicht ausreichen würden. Damit wäre die Frist spätestens 2014 abgelaufen gewesen.