Vier Demonstranten klagen vor Verwaltungsgericht - Versammlungsrecht verletzt.

Stuttgart - Neben dem Untersuchungsausschuss des Landtags soll auch das Verwaltungsgericht Stuttgart den Polizeieinsatz vom 30. September beurteilen. Vier Kläger wollen feststellen lassen, ob die Polizei rechtswidrig gehandelt hat.

Das rechte Auge von Alexander Schlager, 31, ist noch gerötet, als er am Donnerstagvormittag den Eingangsbereich des Verwaltungsgerichts an der Augustenstraße betritt. Die Verletzung ist Folge eines Wasserstrahls aus einem Polizei-Wasserwerfer, von dem er am 30. September im Schlossgarten getroffen worden war. Vier Umschläge mit Klageschriften gibt Schlager ab - sie enthalten je eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg, respektive Polizeipräsident Siegfried Stumpf. Eingereicht von vier Schwerverletzten, die sich als Opfer eines unrechtmäßigen Einsatzes sehen. "Wir haben keinerlei Gewalt angewendet", sagt Schlager, "die Rechtfertigungen der Landesregierung sind kaum zu ertragen."

"Versammlung hätte nicht aufgelöst werden dürfen"

Die Polizei soll den Schutz des grundgesetzlich verankerten Versammlungsrechts verletzt haben, als sie am sogenannten Schwarzen Donnerstag gegen Stuttgart-21-Gegner im Mittleren Schlossgarten vorging. "Die Versammlung hätte von der Polizei gar nicht aufgelöst werden dürfen", argumentiert der Anwalt der Kläger, Frank-Ulrich Mann aus Freiburg. Die Polizei sei gar nicht zuständig gewesen, sondern das Amt für öffentliche Ordnung. Rechtswidrig sei somit die Aufforderung zum Verlassen des Platzes, die Androhung und Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Wasserwerfer, Pfefferspray und Schlagstöcke gewesen.

Hierzu wurde eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Damit kann ein Verwaltungsakt, der längst vollzogen ist, nachträglich überprüft werden - weil seine Auswirkungen sich auch in die Zukunft fortsetzen. Die Kläger verweisen auf eine Wiederholungsgefahr solcher Eskalationen, wollen vom Vorwurf der Gewalttätigkeit rehabilitiert werden und möglicherweise Amtshaftungsansprüche geltend machen.

Auch unangemeldete Versammlungen sind geschützt

Ulrike Zeitler, Sprecherin des Verwaltungsgerichts, bestätigte den Eingang der Klageschriften: "Das wird nun sorgfältig geprüft." Welche Kammer sich mit dem Vorgang beschäftigen wird und wann eine Entscheidung zu erwarten ist, sei noch offen.

Die Klage dürfte ein spannendes Lehrstück in Sachen Versammlungsrecht werden. Vorrangig geht es um die Frage, inwieweit die Sitzblockade im Park und die Besetzung eines Lastwagens im Polizeikonvoi durch Jugendliche vom Versammlungsrecht gedeckt ist. "Das ist eine Spontanversammlung unter freiem Himmel", argumentiert Rechtsanwalt Mann, "auch solche unangemeldeten Versammlungen sind geschützt und hätten ordnungsgemäß aufgelöst werden müssen."

"Wir warten den Untersuchungsausschuss ab"

Dabei will Mann gar nicht so sehr auf die vorangegangene Schülerdemonstration verweisen, die vorher behördlich genehmigt in der Innenstadt stattgefunden hatte. Dass diese Versammlung bereits aufgelöst war, hält der Rechtsanwalt zumindest für "umstritten". Die Polizei dagegen argumentierte stets, dass die Versammlungsleiterin selbst die Demo für beendet erklärt habe, als die meisten Teilnehmer in den Schlossgarten gerannt seien. Der ursprünglich genehmigte Bereich der Schülerdemo umfasste zudem nur eine Fläche vor den Fritz-Faller-Brunnen beim Landespavillon. Die Blockade der Polizeifahrzeuge, die eine Absperrung für die Baumfällaktion errichten wollte, war jedoch 300 Meter entfernt.

Ob und wie das Versammlungsrecht anzuwenden ist, wird die zentrale Frage fürs Verwaltungsgericht sein. Laut Paragraf 15 kann die "zuständige Behörde" eine Versammlung oder einen Aufzug auflösen, wenn diese nicht angemeldet sind oder Auflagen zuwidergehandelt wird. Paragraf 13 gesteht der Polizei die Auflösung einer Versammlung unter anderem dann zu, wenn diese "einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt" oder "durch den Verlauf der Versammlung gegen Strafgesetze verstoßen wird".

Polizeisprecher Stefan Keilbach will die Klagen nicht kommentieren: "Wir haben uns zum Einsatz bei einer Pressekonferenz am 5. Oktober geäußert und warten jetzt den Untersuchungsausschuss ab."