Der Wasserwerfereinsatz Foto: dpa

Im Oktober dieses Jahres soll es soweit sein: Dann will das Verwaltungsgericht Stuttgart über die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes am sogenannten Schwarzen Donnerstag vor mehr als vier Jahren verhandeln.

STUTTGART - Im Oktober dieses Jahres soll es soweit sein: Dann will das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart über die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes am sogenannten Schwarzen Donnerstag vor mehr als vier Jahren verhandeln. Sieben Personen hatten die Klage bereits 2010 gegen das Land Baden-Württemberg als Dienstherr der Polizei eingereicht. Die VG-Richter hatten das Verfahren ruhen lassen, weil sie erst das Ergebnis des sogenannten Wasserwerfer-Prozesses vor dem Landgericht abwarten wollten.

Bis heute werde es immer so dargestellt, als sei die Unfriedlichkeit im September 2010 im Schlossgarten von den Demonstranten ausgegangen, sagt Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann. „Das ist nicht zutreffend“, so Mann, der den damals schwer an den Augen verletzten Rentner Dietrich Wagner vertritt. Am 30. September 2010 war die Polizei im Schlossgarten auf Tausende Stuttgart-21-Gegner getroffen. Im Schlossgarten sollte das Baufeld für S 21 gerodet werden. Der Einsatz verlief chaotisch, mehrere Hundert Menschen wurden verletzt, auch durch Wasserstöße der Wasserwerfer.

Die Kläger sagen, sie seien Teil einer friedlichen Versammlung gewesen. Der Einsatz unter anderem der Wasserwerfer sei unverhältnismäßig gewesen. Man wolle Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und seinen Vorgänger Stefan Mappus (CDU) als Zeugen laden. Sollte das Gericht die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes verneinen, hätten die Kläger in möglichen folgenden Zivilprozessen größere Chancen auf Schmerzensgeld, meint Anwalt Mann. Für seinen Mandanten Dietrich Wagner hält der Anwalt ein Schmerzensgeld von 100 000 Euro für angemessen.

Das VG hat 2014 schon einmal pro S-21-Gegner entschieden. Zwei Personen hatten gegen Platzverweise bei einem „Blockadefrühstück“ am S-21-Bauzaun geklagt.