Foto: Kienzle

Die Umwelthilfe setzt sich im Streit mit dem Eisenbahnbundesamt vor Gericht durch.

Stuttgart/Berlin - Das Eisenbahnbundesamt (EBA) als zuständige Aufsichtsbehörde muss die Ausrüstung von auf der Baustelle Stuttgart 21 eingesetzten Baumaschinen und Baufahrzeugen mit Dieselrußfiltern strenger überwachen. Das ist das Ergebnis einer erneuten Intervention des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das damit der Rechtsauffassung eines klagenden Bürgers und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) folgt.

Das EBA hat zugesagt, entsprechend zu verfahren. In einem Vergleich von Anfang Dezember 2010 hatten sich das EBA und ein von der DUH vertretener Stuttgarter Kläger vor dem Verwaltungsgericht darauf verständigt, dass sämtliche Baustellenfahrzeuge und Baumaschinen auf der Baustelle S 21 ab Anfang Februar 2011 mit Dieselfiltern ausgerüstet sein müssen - sofern die jeweilige Fahrzeug- und Maschinenart am Markt mit einem serienmäßigen Filter verfügbar ist.

Obwohl der Kläger und die DUH eine erhebliche Zahl von Verstößen gegen die Verpflichtung dokumentierten, schritt das EBA bei vielen Verstößen nicht ein und begründete dies damit, dass für das jeweilige Fahrzeug kein Partikelfilter zu beschaffen sei. Die DUH und der klagende Bürger bemängelten, dass diese Herangehensweise nicht dem gerichtlichen Vergleich entspreche, da es Fahrzeuge und Maschinen gibt, die einen Filter besitzen und zu dem jeweiligen Bauzweck eingesetzt werden können.

Nun gilt: Wenn das Fahrzeug einer bestimmten Baufirma nicht mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden kann, muss sich die Firma entweder neue Baumaschinen (mit Filter) besorgen oder es muss eine Neuausschreibung der Bauleistungen an Firmen erfolgen, die in der Lage sind, Baumaschinen mit Filter einzusetzen.