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Etliche Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 planen nochmals einen Gang vor Gericht. Die Räumung des Schlossgartens im Februar 2012 war nach ihrer Ansicht illegal, die anschließend verhängten Bußgelder seien unberechtigt.

Stuttgart - Etliche Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 planen nochmals einen Gang vor Gericht. Die Räumung des Schlossgartens im Februar 2012 war nach ihrer Ansicht illegal, die anschließend verhängten Bußgelder seien unberechtigt. 33 Demonstranten bereiten eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht vor, sechs von ihnen eine Verfassungsbeschwerde. Dem elementaren Eingriff ins Grundrecht der Versammlungsfreiheit habe „die rechtliche Klarheit gefehlt“, sagt Klaus Steinke von der Initiative Unternehmer gegen Stuttgart 21.

Steinke hat aus demselben Grund auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Stuttgarter Polizeipräsidenten Thomas Züfle sowie gegen den stellvertretenden Ordnungsamtschef Rudolf Scheithauer erhoben. Letzterer habe jene städtische Allgemeinverfügung unterschrieben, die zu Zwecken der Rodung den Aufenthalt in bestimmten Bereichen des Mittleren Schlossgartens für einen bestimmten Zeitraum untersagte.

Polizei: Dienstaufsichtsbeschwerde gutes Recht eines jeden Bürgers

Blick zurück: Die Bahn hatte geplant, laut Baurecht im Schlossgarten Anfang 2012 Bäume zu fällen, um den Bau des Tiefbahnhofs vorzubereiten. S-21-Gegner hatten dagegen in einem Zeltlager monatelang Widerstand geleistet. Im Dezember 2011 hatte die Stadt Stuttgart deshalb besagte Allgemeinverfügung erlassen, die das Verwaltungsgericht Ende Januar 2012 mit Auflagen bestätigte. In der Nacht zum 15. Februar 2012 rückte die Polizei mit einem Großaufgebot an, um die Verfügung gegen rund 1000 Demonstranten durchzusetzen. Steinke und einige andere bestreiten nun den formal korrekten Ablauf der Räumung des Zeltlagers. So hätten Stadt und Polizei den Zeitpunkt um 3 Uhr morgens entgegen den Auflagen geheim gehalten.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wie jetzt gegen Thomas Züfle sei das gute Recht eines jeden Bürgers, heißt es dazu bei der Stuttgarter Polizei. Eine Stellungnahme des Ordnungsamts steht noch aus.

Die Stuttgart-21-Gegner bemängeln weiter die Art, wie Demonstranten, die sich der Polizei widersetzt hatten, bestraft worden seien. 33 von ihnen hatten Bußgeldbescheiden über 123,50 Euro widersprochen. In den folgenden Amtsgerichtsverfahren habe nicht gleiches Recht für alle gegolten, sagt Klaus Steinke. So sei das Verfahren gegen ihn im November 2012 ohne Auflagen eingestellt, sein Mitstreiter Martin Landsgsell aber zwei Monate zuvor für dasselbe Vergehen verurteilt worden: „Wir werden dagegenhalten, bis Bürgerrechte wieder Bürgerechte sind.“ Rechtsexperten halten entgegen, dass man laut polizeilichem Gewaltmonopol grundsätzlich Aufforderungen von Beamten folgen müsse. Deren Rechtmäßigkeit könne jeder später juristisch überprüfen lassen.