Stuttgart 21 wird teurer – doch wer übernimmt die Kosten? Foto: dpa

Der Bahn-Aufsichtsrat muss sich in der kommenden Woche mit einem unerfreulichen Thema herumschlagen - der erneuten Kostensteigerung bei Stuttgart 21. Wichtigste Frage dabei: Wer soll das bezahlen?

Stuttgart/Berlin - Im Zeichen neuer Kostensteigerungen bei Stuttgart 21 treffen sich die Bahnaufsichtsräte an diesem Mittwoch (13.12.) in Berlin zur Sitzung. Auf Grundlage des vom Bahnvorstand in Auftrag gegebenen Gutachtens der Wirtschaftsberatungsgesellschaft PwC und der Ingenieurgruppe Emch+Berger beraten sie die Termin- und Kostensituation des Vorhabens. Demnach wird die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens womöglich bis zu 7,6 Milliarden Euro kosten und drei Jahre später, also 2024, in Betrieb gehen wird.

Die Projektpartner der Bauherrin Bahn hatten bereits klar gestellt, auch bei dieser Steigerung um weitere 1,1 Milliarden Euro nicht einen Cent über die zugesagten Summen zu zahlen. Mit 930 Millionen Euro ist das Land größter Projektpartner der Bahn. Es sieht wie die Stadt Stuttgart Bund und Bahn in der Pflicht. Von großem Interesse dürfte sein, wie der erneute Kostensprung für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens im Detail erklärt wird. Entscheidungen, die die neuen Entwicklungen erforderlich machen könnten, werden erst bei einer Sondersitzung der Kontrolleure im Januar getroffen. Im März 2013 hatte der Aufsichtsrat nach einem Kostensprung von 4,5 auf 6,5 Milliarden Euro grünes Licht für den Weiterbau des Projekts gegeben.

Bahn will sich an Verträge halten

Mögliche Neuplanungen am Landesflughafen Stuttgart sind vermutlich kein Thema des Treffens. Dabei geht es um Gedankenspiele der Bahn-Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm mit einer neuen Bahnhofslösung nördlich der Autobahn A8 Stuttgart-München. Diese Variante zu dem bislang geplanten unterirdischen Fernbahnhof und einem erweiterten S-Bahnhof würde den Zug-Halt weiter von den Terminals weg verlegen.

Die Bahn betont, sie halte sich an die Verträge mit den Projektpartnern und wolle nicht ohne deren Zustimmung Änderungen vornehmen. Dieser Komplex soll bei einem Treffen am 18. Dezember besprochen werden. Für den betroffenen Projektabschnitt gibt es bereits eine Planfeststellungsbeschluss.

Allerdings sind dagegen drei im Jahr 2016 eingereichte Klagen noch beim Verwaltungsgerichtshof anhängig - vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu), der Schutzgemeinschaft Filder und der Gemeinde Köngen. Drei weitere Klagen in Mannheim sind in diesem Jahr hinzugekommen, die andere Sachverhalte betreffen. In Stuttgart klagt die Bahn vor dem Verwaltungsgericht gegen ihre Projektpartner auf Übernahme von Mehrkosten.