Beim Erörterungstermin für einen Abschnitt von Stuttgart 21 auf den Fildern behaupteten Projektgegner, die Bahn habe beim Brand- und Katastrophenschutzkonzept die Behörden hintergangen. Sie erhielten eine scharfe Replik.
Filder - Gernot Schneider, der Projektleiter der Ingenieurgemeinschaft S 21 der Bahn, stellte jüngst bei der Erörterung des Planungsabschnitts 1.3b von Stuttgart 21 auf den Fildern den Brand- und Katastrophenschutz im neuen Berghautunnel, im bestehenden Tunnel Echterdingen, im bestehenden Flughafentunnel und im neu zu bauenden, 488 Meter langen Tunnel Flughafenvor. Dafür gebe es Gesetze, Verordnungen und Richtlinien der EU, vom Bundesgesetzgeber, von der Aufsichtsbehörde des Eisenbahnbundesamts, vom Eisenbahnbundesamt und von der Bahn.
Nach höchstens 500 Metern Tunnellänge, sagte Schneider, müsse unter anderem ein sicherer Bereich erreichbar sein, ein durchgängiger Rettungsweg mit Handlauf, Fluchtwegkennzeichnung, Fernsprechern mit Behördenfunk und Notbeleuchtung von mindestens 1,20 Meter Breite, zudem müssten mindestens 2,25 Meter Höhe vorhanden sein. Ein Tunnel, der länger als 500 Meter sei, müsse außerdem noch Rettungsplätze mit Zufahrten und Löschwasserversorgung erhalten.
Verwarnung für S-21-Gegner
Schneiders Kollege Florian Bitzer betonte, dass alle diese Tunnel die strengen Sicherheitsanforderungen erfüllten. Das Eisenbahnbundesamt als zuständige Behörde habe das Brandschutzkonzept „für den weit überwiegenden Teil der Tunnel“ im Bahnabschnitt Stuttgart-Ulm bereits geprüft und den Bau genehmigt. Bei der Inbetriebnahmeprüfung, die nach der Genehmigung erfolge, werde geprüft, ob die Bauausführung mit der Genehmigung und dem geltenden Regelwerk übereinstimme. Dies könne dann geschehen, wenn alle Anlagenteile gebaut und abgenommen worden seien.
Auf die Vorwürfe eines S-21-Gegners, man sei von der Bahn „totgeschwätzt“ worden, wies die Gesprächsleiterin Gertrud Bühler, welche die Gegner des Bahnprojekts verwarnen musste, weil sie sich nicht an die Corona-Regeln im Saal hielten, darauf hin, dass nichts Neues gesagt worden sei, weil das Brandschutzkonzept längst vorliege und man nur einen Überblick für Rückfragen geboten habe.
Kritik von der Gruppe „Ingenieure 22“
In mehreren Beiträgen kritisierten Projektgegner, darunter Ulrich Ebert, das Konzept der Bahn. In einem längeren Beitrag stellte Hans Heydemann von der Gruppe „Ingenieure 22“ der Projektgegner Zugbrände in Eisenbahntunneln im In- und Ausland der vergangenen Jahrzehnte zusammen und stellte die Notwendigkeit von Tunneln und die Sicherheit des Rettungs-und Brandschutzkonzepts der Bahn infrage. Simulationsmodelle, welche die Bahn zur Evakuierung brennender Züge in Tunneln und Stationen präsentiere, funktionierten in der Realität nicht. Die Tunnel seien „Todesfallen.“ Die Brandschutzbehörden, sagte ein weiterer Projektgegner, seien von der Bahn „hintergangen“ worden.
Peter Schütz, der promovierte Anwalt der Bahn für das Projekt Stuttgart-Ulm und ein Experte für Planfeststellungsverfahren, ließ die Vorwürfe nicht im Raum stehen. „Sie haben eigene Anforderungen formuliert und die Planung der Bahn daran gemessen. Dass man bei einer solchen Vorgehensweise beliebig zu dem Ergebnis kommen kann, dass die Planung, die man daran misst, nicht genügt, liegt auf der Hand“, sagte er. Heydemann fahre eine „De-Legitimationsstrategie“, der er entgegentrete, weil die Bahn kein Interesse daran habe, dass Menschen bei der Nutzung ihrer Anlagen zu Schaden kämen. Deshalb plane und baue sie nach den Anforderungen, die im Gesetz und in untergesetzlichen Vorschriften formuliert seien. „Diese Anforderungen sind für den Einzelfall einer Anlage konkretisierungsbedürftig, weil man nicht jeden Einzelfall in abstrakten Regelungen fassen kann“, sagte Schütz.
Die Bahn gibt Contra
Den Vorwurf der Projektgegner, die Planer hätten Brandschutzbehörden hintergangen, wies der Anwalt entschieden zurück: „Wir haben das Konzept den Fachleuten der Brandschutzbehörden gezeigt, das sind Personen, die etwas von der Sache verstehen. Die lassen sich nicht von der Bahn hintergehen und hinters Licht führen.“ Die von Projektgegnern geäußerte Kritik an den Tunneln gelte für alle Eisenbahntunnel „die in Deutschland gebaut werden, wenn Sie Ihre eigenen Maßstäbe anlegen. Sie mögen keine brennenden Züge, wir auch nicht. Bei Ihnen kommt aber noch etwas hinzu: Sie mögen keine Eisenbahntunnel, und hier unterscheiden wir uns.“ Die Bahn halte alle Vorschriften genau ein.