In der Verhandlung am Verwaltungsgericht Stuttgart standen die Zeichen eher gegen die beiden Städte. Doch die hoffen darauf, eine Berufungsverhandlung zu gewinnen und so Planungssicherheit zu bekommen.
Schon seit Jahren zieht sich der Streit um eine Erweiterung des Breuningerlands hin. Am Mittwoch wurde erneut vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt. Einen Tenor, wie das spätere schriftliche Urteil ausfallen wird, gibt es offiziell erst am Freitag. Doch die Signale, die die vorsitzende Richterin in der Verhandlung aussandte, sprechen schon jetzt eine deutliche Sprache – und die lassen für Bietigheim-Bissingen und Tamm nichts Gutes vermuten.
Vor zwei Jahren hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim der Normenkontrollklage der beiden Städte stattgegeben, den durch die Stadt Ludwigsburg aufgestellten Bebauungsplan für ungültig erklärt und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Stuttgarter Verwaltungsgericht zurückverwiesen. Doch die Vorsitzende Richterin Ulrike Göppl machte von Beginn an recht deutlich, dass ihre Entscheidung wohl nicht anders ausfallen wird als beim letzten Mal. Sie bezweifelte sogar die Klagebefugnis.
Angst vor weiterem Ausbluten der Innenstädte
Worum geht es im Detail? Konkret beanstanden die beiden kleineren Städte die Erteilung der Baugenehmigungen für die Aufstockung des Parkhauses West und den Umbau des Einkaufszentrums mit Errichtung einer sogenannten Grand Plaza durch die Stadt Ludwigsburg, auf deren Gemarkung sich das Gelände befindet. Die beiden Bürgermeister Martin Bernhard (Tamm) und Jürgen Kessing (Bietigheim-Bissingen) sowie die jeweiligen Gemeinderäte befürchten ein noch stärkeres Ausbluten ihrer Innenstädte durch die Konkurrenz in der Nachbarschaft, ferner eine noch größere Verkehrsbelastung. Aus ihrer Sicht hat die Stadt Ludwigsburg mit der Erteilung der Baugenehmigung gegen das Rücksichtsgebot gegenüber den Nachbarkommunen verstoßen.
In der Verhandlung ging es dann um viel juristisches, für Laien oft nur schwer verständliches Klein-Klein – etwa um die Frage, ob der Bauvorbescheid sich so stark von der Baugenehmigung unterscheidet, dass Letztere nicht rechtens ist. Im Bauvorbescheid hatte die Stadt Ludwigsburg Auflagen für die Erweiterungs- und Umbaupläne gemacht, um ein Entgegenkommen an die Nachbarkommunen zu signalisieren. So dürften insgesamt nicht mehr als 3100 Stellplätze entstehen – was, wie die Richterin deutlich machte, tatsächlich nur 130 Plätze mehr als jetzt seien, da durch die geplante Erweiterung von 2500 Quadratmeter um die Grand Plaza auch Parkplätze wegfallen würden. Ohne diese Erweiterung müsste das Breuningerland im neu aufgestockten Parkhaus dann übrigens sogar Parkplätze absperren, um die erlaubte Gesamtzahl nicht zu überschreiten.
Streit um Berechnung der tatsächlichen Flächen
Auch die Verkaufsfläche wurde durch eine Ergänzung im Bauvorbescheid begrenzt – auf maximal 42 000 Quadratmeter, ebenso die Fläche für Dienstleistungen – maximal 1700 Quadratmeter – und Gastronomie – höchstens 4800 Quadratmeter. Wie sich diese Flächen berechnen, darüber sind sich die Parteien aber ebenfalls uneins. So hat die Stadt Ludwigsburg pauschal 19 Prozent für den Mall-Bereich, also die Wege zu den Geschäften und WCs, für Rolltreppen oder Windfänge an den Eingängen, abgezogen. Das sei nicht zulässig, sagte der Anwalt der beiden Anrainerkommunen; laut Rechtssprechung sei die Verkaufsfläche alles, was dem Einkaufserlebnis des Kunden diene, deshalb gehöre das alles dazu. Dem widersprach der Anwalt der Stadt Ludwigsburg: Es gebe unterschiedliche Einzelfallentscheidungen.
Eine Rolle in der Verhandlung spielte auch die Tatsache, dass das Breuningerland in seinem mehr als 50-jährigen Bestehen immer wieder umgebaut und erweitert wurde, wofür es Einzelbaugenehmigungen gab. Auch heute noch würden bei größeren Veränderungen Baugenehmigungen nötig, bestätigte unter anderem Peter Fazekas vom Bürgerbüro Bauen der Stadt Ludwigsburg auf Nachfrage Göppls.
Mehrere goldene Brücken gebaut
Was die starke Konkurrenz des Breuningerlandes für den Einzelhandel in Tamm und Bietigheim-Bissingen betrifft, so machte die Vorsitzende Richterin deutlich, das sei dem Gericht bewusst, doch darum gehe es nicht. Auch der VGH habe verschiedene Mahnungen ausgesprochen, die jedoch leider nicht gehört worden seien. Zudem machte Göppl auf den Streitwert – 60 000 Euro je Kommune – aufmerksam, nach dem sich auch die Gebühren bemäßen: „Und das sind immerhin Steuergelder.“
Doch auch nach einer Beratung mit den Anwälten blieben Martin Bernhard und Bietigheims Baubürgermeister Michael Wolf dabei: Die Klage wird nicht zurückgezogen. Alles andere, betonten sie, würde auch dem Wunsch der Gemeinderäte widersprechen. Bernhard sagte nach der Verhandlung, er hoffe auf eine erfolgreiche Berufungsverhandlung, um dann Planungssicherheit zu haben. „Ludwigsburg hatte nach dem VGH-Urteil fast zwei Jahre lang Zeit, auf das Rücksichtgebot zu achten. Passiert ist jedoch nichts.“ Der Kläger-Anwalt hatte dazu seine eigene Theorie: „Man hat es hier mit einem übermächtigen Gewerbetreibenden zu tun.“