Zeppelin-Denkmal in Friedrichshafen: Die Stadt ist mit dem Luftschiffbauer untrennbar verbunden Foto: dpa

Dank der Zeppelin-Stiftung schöpft die Stadt Friedrichshafen aus dem Vollen. Nur für die Luftfahrtforschung, den ursprüngliche Stiftungszweck, fällt so gut wie nichts ab. Das will der Urenkel des Grafen Zeppelin nun ändern.

Friedrichshafen - „Friedrichshafen, du hast es besser!“ Wenn Oberbürgermeister Andreas Brand die Zeppelin-Stiftung erwähnt, verfällt er in gänzlich unschwäbische Prahlerei. Während seine Kollegen gern berufsmäßig jammern, schwärmt Brand von städtischen Wohltaten, „um die uns viele andere beneiden“.

Was dies für jeden „Häfler“ bedeutet, wie sich die Einheimischen gern nennen, beschreibt anschaulich eine städtische Broschüre: „Sie bringen morgens Ihr jüngstes Kind in die Kindertagesstätte, fahren nach der Arbeit den Ältesten zum Sportverein, leihen sich unterwegs im Medienhaus am See eine DVD für das Wochenende aus und besuchen anschließend Ihren Volkshochschulkurs. In allen Fällen profitieren Sie von Einrichtungen, die von der Zeppelin-Stiftung . . . finanziert werden.“

In Wirklichkeit ist das Füllhorn aber noch viel voller: Mehr als 50 Millionen Euro fließen der 58 000-Einwohner-Stadt jedes Jahr zu. Die Stiftung ist schließlich Hauptaktionärin von ZF, einem der größten und profitabelsten Automobilzulieferer der Welt. Und dem Unternehmen geht’s prächtig. Felix Friedrichshafen!

Der Urenkel führt Klage

Wenn es nach Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin geht, hat es mit dieser Herrlichkeit aber bald ein Ende. Denn der Urenkel des legendären Grafen Zeppelin sieht den Stifterwillen sträflich missachtet. „Das deutsche Volk hat meinem Urgroßvater nach dem Unglück von Echterdingen nicht 6,2 Millionen Reichsmark gespendet, damit am Ende Schwimmbäder in Friedrichshafen gebaut werden“, sagt der 65-jährige Jurist und Unternehmer. Die Menschen hätten ihm das Geld vielmehr gegeben, damit er die Luftfahrt voranbringt. Deshalb will der kantige Oberschwabe, dem der Ruf eines knallharten Geschäftsmanns vorauseilt, dem ursprünglichen Stifterwillen wieder Geltung verschaffen.

Die Sache ist einigermaßen kompliziert, denn eigentlich gibt es die alte Zeppelinstiftung gar nicht mehr. Die Landesregierung von Württemberg-Hohenzollern hat sie Anfang 1947 – wohl auf Druck der Franzosen – per Gesetz aufgelöst. Das Vermögen wurde in eine unselbstständige Gemeindestiftung eingebracht, von deren Erträgen allein Friedrichshafen profitiert. „Das war ein rechtlicher Willkürakt“, sagt der Mann mit dem berühmten Namen und begründet dies folgendermaßen: Der damalige Tübinger Justizminister und Staatspräsident Carlo Schmid habe versucht, mit dieser Auflösung die Franzosen zu besänftigen und vor allzu drückenden Reparationsforderungen abzuhalten. Die Besatzungsmacht war beim Abbauen von Maschinen bekanntlich nicht zimperlich.

Im Fall von Zeppelin fiel den Franzosen die Begründung auch nicht sonderlich schwer: Schließlich waren die Stiftungsunternehmen im Zweiten Weltkrieg Rüstungsbetriebe, außerdem vereinnahmte das NS-Regime die beiden Vorstände, die Zeppelin-Legenden Hugo Eckener und Ludwig Dürr, als „Wehrwirtschaftsführer“.

Streit um den Stiftungszweck

Und doch sei diese Auflösung unzulässig, insistiert Graf Brandenstein-Zeppelin. Schon deshalb, weil extra dafür ein Einzelfallgesetz gemacht wurde. Aber auch das Argument, wonach der Stiftungszweck nach dem Krieg „unmöglich“ geworden sei, hält er für vorgeschoben: „Nicht einmal die Luftschifffahrt hatte sich erledigt. Auf Initiative der Stadt Friedrichshafen werden dort heute sogar wieder Luftschiffe gebaut“, sagt er mit Blick auf den modernen Zeppelin NT. Und der weitere Stiftungszweck habe sich schon gar nicht erledigt: „Denn der weitere Zweck der Luftfahrtforschung für friedliche Zwecke war durch die Kontrollratsgesetze nicht verboten, sondern sogar ausdrücklich erlaubt.“

Mit seinen Argumenten steht der Graf keineswegs allein. Auch der Landesrechnungshof kam 1991 zum Schluss, man hätte den Stiftungszweck durchaus noch erfüllen können – wenn man das denn politisch gewollt hätte. Der Vorschlag der Rechnungsprüfer, Friedrichshafen möge doch zumindest einen Teil der Erträge zu Gunsten der Luft- und Raumfahrtforschung abzweigen, verhallte jedoch am Bodensee unerhört.

Deshalb beschreitet Graf Brandenstein-Zeppelin jetzt den Rechtsweg. Dieser Tage hat er beim Regierungspräsidium Tübingen den Antrag auf Wiederherstellung der ursprünglichen Verfassung der Stiftung gestellt und den Friedrichshafener OB über diesen Schritt informiert. Sollte dieses Zurück auf Los aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, will er zumindest hilfsweise durchsetzen, dass die Übertragung der Stiftung an die Stadt neu geordnet wird.

Gemeinnützig ist nicht mildtätig

„Graf Zeppelin hat festgelegt, dass das Vermögen bei einer Auflösung ausschließlich für mildtätige Zwecke verwendet werden darf“, sagt er. Aber sind Schwimmbäder mildtätig? Oder DVDs aus dem Medienhaus? Nein, sagt der Jurist. Mildtätig sei allein die Unterstützung von Bedürftigen, nämlich der Ärmsten der Armen, wie die Stadt das selbst proklamiert habe. „Friedrichshafen aber investiert die Einnahmen aus der Stiftung fast ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Rahmen der städtischen Daseinsvorsorge“, wirft er der Rathausspitze vor. Erst 1957 sei der Begriff „gemeinnützig“ überhaupt in die Satzung gelangt.

Auch in diesem Punkt gibt ihm der Rechnungshof recht: „Damit war es der Stadt möglich, die Stiftungserträge ohne Begrenzung durch das Erfordernis der Bedürftigkeit allgemein im sozialen und kulturellen Bereich bis hin zum Stadthallenbau einzusetzen, also für die ganze Bereite der Allgemeinheit dienlicher Aufgaben, die andere Gemeinden regelmäßig aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestreiten müssen.“

Gestritten wird darüber nun schon seit 70 Jahren, ein letztinstanzliches Urteil existiert aber bis heute nicht. „Entweder wurden die Klagen zurückgenommen, oder es wurde ein in meinen Augen rechtswidriger Vergleich geschlossen“, sagt der Zeppelin-Urenkel. Mit Letzterem meint er seinen Deal mit der Stadt im Jahr 1990.

Die Stadt sieht sich im Recht

Die Stadt habe ihm damals Aktien der ZF abgekauft, im Gegenzug aber verlangt, auf sämtliche Rechte an der Stiftung zu verzichten. Solche Koppelungsgeschäfte von Behörden seien nicht statthaft, sagt er heute. Sollte das Regierungspräsidium seinem 200-seitigen Antrag stattgeben, und sollten auch die Gerichte im Sinn des Zeppelin-Erben entscheiden, würden diese also auch wieder Sitz und Stimme in der Aufsicht erhalten.

Für die Stadt wäre das der Super-Gau – auch wenn OB Brand nach außen kommuniziert, er sehe dem Rechtsstreit „gelassen“ entgegen: „Die Stadt Friedrichshafen und die Zeppelin-Stiftung handeln seit Jahrzehnten als verantwortungsvolle Sachwalter des Stifterwillens.“

Dass die Klage für Unruhe beim ZF-Konzern mit seinen weltweit über 70 000 Mitarbeitern führen könnte, hat Graf Brandenstein-Zeppelin einkalkuliert: Er habe mit der Auseinandersetzung eigens gewartet, bis die Eingliederung des jüngst zugekauften US-Zulieferers TRW Automotive über der Bühne sei, sagt er.

Der Graf bestreitet finanzielle Interessen

Und warum macht er das Ganze? Aus Geldgier? „Ich habe an der Restitution der Zeppelinstiftung definitiv kein merkantiles Interesse.“ Er könne auch gar keines haben, ergänzt er, weil die Stiftung ihm kein Geld ausbezahlen dürfe: „Eine Stiftung gehört niemandem, sie gehört sich selbst und darf ausschließlich im Rahmen des Stifterwillens Geld ausgeben.“

Irgendwie scheint dabei auch so etwas wie adeliges Familienbewusstsein eine Rolle zu spielen. „Ich bin der Chef der Familie Zeppelin“, sagt er, und er wolle den Willen seines Urgroßvaters erfüllt sehen. Wenn er das nicht mehr erlebe, dann sein Sohn: „Vielleicht haben wir einen Prozess von 20 Jahren vor uns.“