Eine fehlende Kastration war der Grund, warum eine Pflegestelle des Ludwigsburger Tierheims einer Familie aus dem Rems-Murr-Kreis einen Dackel wieder weggenommen hat. Kastrationen ohne zwingenden Grund sind allerdings nach dem Tierschutzgesetz unzulässig.
Die Meinung von Jutta Hauser (Name geändert) steht fest. „Emma hat unter den ständigen Läufigkeiten und den folgenden Scheinträchtigkeiten so gelitten, dass eine Kastration unumgänglich war“, sagt die Frau aus Kernen, die immer wieder Hunde des Ludwigsburger Tierheims zur Pflege aufgenommen hat und mittlerweile in den Norden Deutschlands umgezogen ist. Emma, das ist der Dackel, den Maria Tiepner-Halliger und ihre elfjährige Tochter Zoey fast ein Jahr lang „Lola“ gerufen haben. So lange war die Hündin, die bei ihrem Vorbesitzer Nicola hieß, zur Pflege in der Familie, bevor sie von Jutta Hauser wieder weggenommen wurde. Die Hündin solle am nächsten Tag in Ludwigsburg kastriert werden, sagte sie. Zurückgebracht hat sie den Vierbeiner aber nicht mehr.
„Die Frau ist nicht in der Lage, einen Hund zu halten,“ sagt Hauser rigoros über Tiepner-Halliger. Diese Meinung hat sie auch gegenüber der Tierheimleiterin Ursula Gericke vertreten. Einen direkten Kontakt zu dieser hat sie Tiepner-Halliger untersagt, weil sie durch ständige Anrufe den Tierheimbetrieb gestört habe. Die Gründe für die negative Einschätzung: Maria Tiepner-Halliger habe zwei Kastrationstermine beim Tierheim versäumt, und bei einem Termin sei die Hündin läufig gewesen, was Tiepner-Halliger nicht bemerkt habe. Die hält entgegen, beim ersten Mal sei noch nicht klar gewesen, ob die Herzwurmbehandlung schon abgeschlossen gewesen sei, beim zweiten Mal habe sie zu einer Beerdigung gehen müssen, wovon sie Jutta Hauser aber in Kenntnis gesetzt habe. Und natürlich merke sie, wenn eine Hündin läufig sei. Sie sei mit Hunden aufgewachsen, und die Lebensgefährtin ihres Vaters züchte sogar.
„Der Tierschutz verstößt regelmäßig gegen den Tierschutz“
Dass sie von einer Kastration nicht begeistert war, räumt Maria Tiepner-Halliger offen ein. Sie hätte sie aber „um des lieben Friedens willen“ trotzdem durchführen lassen. Im Übrigen sei das Dackelmädchen nicht, wie von Hauser dargestellt, ständig läufig und scheinträchtig gewesen, sondern in dem knappen Jahr bei ihr genau zweimal. Wegen der Scheinträchtigkeiten kann sie eine Behandlung beim Tierarzt nachweisen. Für Hauser hingegen gibt es zu einer Kastration keine Alternative: „Da gibt’s nichts zu diskutieren; das steht auch so im Pflegevertrag.“ Und dass jemand zehn Monate „damit rummache und ständig neue Ausreden“ für versäumte Termine habe, habe sie noch nicht erlebt.
Die gebürtige Marbacherin Sophie Strodtbeck, die Tiermedizin studiert hat und heute Fachbücher über Hunde schreibt und Vorträge hält, vertritt zu den in Pflege- oder Abgabeverträgen vorgeschriebenen Kastrationen eine ganz andere Meinung: „Der Tierschutz verstößt regelmäßig gegen den Tierschutz“, sagt sie. Der Paragraf 6 des Tierschutzgesetzes verbiete nämlich grundlose Amputationen - das beziehe sich auch auf die Sexualorgane und werde zunehmend auch in der Tiermedizin so ausgelegt. „Eine Scheinträchtigkeit gehört zu einer Hündin; dass sie dann beispielsweise ruhiger wird, wenn sie glaubt, Junge im Bauch zu haben, ist ganz normal.“ Wenn eine Hündin in dieser Phase extrem depressiv oder aggressiv sei und eine massive Milchdrüsenentzündung bekomme, könne dies zwar ein Grund für eine Kastration sein. Aber das müsse man im Einzelfall sehr gut abwägen. Speziell bei einem Dackel, der ohnehin wegen seines langen Rückens zu Problemen mit dem Bewegungsapparat neige, hätte sie erhebliche Bedenken bei einer Kastration, weil diese auch zu weniger Muskulatur führe. Generell seien Sexualhormone nicht nur für das Sexualverhalten von Bedeutung.
Kastrationen erhöhen das Risiko für gefährliche Tumore
Was das von Jutta Hauser und dem Tierheim Ludwigsburg ins Feld geführte erhöhte Risiko für bestimmte Krebsarten wie ein Mammakarzinom angeht, sagt Strodtbeck: „Da ist das Tierheim definitiv nicht auf dem neuesten Stand.“ In den letzten zehn Jahren seien etliche Studien veröffentlicht worden, die zeigten, dass eine Kastration das Risiko für verschiedene, besonders heimtückische Tumorarten an Milz und Knochen deutlich erhöhe. „Und da ist mir ein Mammakarzinom definitiv lieber, weil man das durch regelmäßiges Abtasten rechtzeitig bemerkt“, so Strodtbeck. Auch das Narkoserisiko dürfe nicht unterschätzt werden. Etwas anderes sei es, wenn der Hund in einem Tierheim sitze, wo das Zusammenleben ohne Kastration oft nicht zu handhaben sei.
Unabhängig von dem Streit um die Kastration: Jutta Hauser hat auch keine Bedenken, dass es für das Dackelmädchen schwierig ist, nach fast einem Jahr aus der inzwischen vertrauten Umgebung wieder herausgerissen worden zu sein. „Sie hat keine Bindung zu der Familie aufgebaut, sondern kam bei mir zur Tür herein und war sofort wieder zu Hause und Mitglied des Rudels“, sagt sie – Hauser hat mehrere Hunde, darunter auch Dackel. Gegen eine fehlende Bindung sprechen die vielen Fotos, auf denen die Hündin mit ihrer Pflegefamilie kuschelt. „Das mit Lola hat einfach sofort gepasst“, sagt Maria Tiepner-Halliger. Und deshalb möchte sie weiter dafür kämpfen, den Hund zurückzubekommen.
Präzedenzfall als Chance für viele Hunde
Inzwischen lebt Lola, mittlerweile kastriert und wieder unter dem von Hauser gewählten Namen Emma, als deren Eigentum in Norddeutschland. „Für die Tochter Zoey tut es mir leid“, sagt Hauser. „Für die Mutter nicht.“ Doch vielleicht zieht der Fall noch weitere Kreise: „Man bräuchte da dringend einen Präzedenzfall“, findet Sophie Strodtbeck. „Das könnte eine Chance für ganz viele Hunde sein.“ Denn die meisten Tierheime wüssten ganz genau, dass sie sich mit den Kastrationen rechtlich in einer Grauzone befänden.
Die Rechtslage
Gesetz
In Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes heißt es: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Und Paragraf 6: „Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.“ Eine Ausnahme bildet unter anderem eine tierärztliche Indikation.
Urteile
Im Jahr 1995 hat das Amtsgericht Alzey die Forderung nach Kastrationen in Verträgen der Tierschutzorganisationen als unzulässig erklärt. Es ging um eine Hündin, die wegen Vorerkrankungen nicht kastriert werden konnte. Das Amtsgericht Grimma hat 2014 die Unwirksamkeit der Kastrationsklausel in einem Pflegevertrag bestätigt.