Hanno Berger wurde Ende Februar von der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert. Foto: dpa/Oliver Berg

Mit den Aktiengeschäften wurde der Fiskus um Milliarden geprellt. Mit Hanno Berger steht in Bonn jetzt der mutmaßliche Drahtzieher vor Gericht.

Hanno Berger hat sich auf den Prozess vor dem Bonner Landgericht offenbar akribisch vorbereitet. Eine ganze Kiste voll Unterlagen mit handschriftlichen Anmerkungen wurde auf Bitten des Angeklagten am Montagmorgen in den Gerichtssaal gebracht. „Da sind neun Akten drin“, erklärte der einstige Steueranwalt, der Banken und Investoren zu millionenschweren Cum-Ex-Geschäften zulasten des Fiskus animiert haben soll.

 

Ansonsten blieb der 71-Jährige, der die Geschäfte in der Vergangenheit immer wieder in Interviews und schriftlichen Stellungnahmen verteidigt hat, am Montag still. Ende Februar war der gebürtige Hesse von der Schweiz, wo er sich jahrelang dem Zugriff der deutschen Justiz entzogen hatte, nach Deutschland ausgeliefert worden. Seither sitzt Berger in Untersuchungshaft, er wurde in Handschellen in den Gerichtssaal geführt.

Allein in Bonn geht es um einen Steuerschaden von 280 Millionen Euro

Der Schaden, der dem Fiskus durch Cum-Ex-Geschäfte verschiedenster Finanzinstitute in der Vergangenheit insgesamt entstanden ist, wird auf zwölf Milliarden Euro geschätzt. Die Rede ist von Aktiengeschäften, mit denen der Staat ausgenommen wurde: Obwohl nur einmal Kapitalertragsteuer gezahlt wurde, beantragten am Ende mehrere Marktteilnehmer eine Steuererstattung.

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In den Fällen, die Berger vor dem Landgericht Bonn zur Last gelegt werden, geht es um einen Steuerschaden von fast 280 Millionen Euro. Ein weiteres Verfahren soll kommende Woche vor dem Landgericht Wiesbaden beginnen, das dortige Finanzamt wurde um 113 Millionen Euro geprellt.

Banken stellten Bescheinigungen für nicht gezahlte Steuern aus

Möglich wurde dies durch Geschäfte rund um den Tag der Hauptversammlung, bei denen Aktien mit Dividendenanspruch (cum) bestellt, aber ohne Dividende (ex) geliefert wurden. Die Dividende abzüglich Kapitalertragsteuer erhielt die Person, der die Aktien am Tag der Hauptversammlung gehörten. Dem Käufer wurde die Aktie wenig später ohne Dividendenanspruch übertragen. Dafür erhielt er eine Kompensationszahlung, deren Höhe der Dividende nach Steuerabzug entsprach. Das führte immer wieder dazu, dass die Depotbank des Käufers diesem eine Steuerbescheinigung ausstellte.

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In den Fällen, die in Bonn verhandelt werden, geschah dies offensichtlich wider besseres Wissen. Käuferin der Aktien war nämlich die Hamburger Warburg-Bank. Sie habe sich „in ihrer Eigenschaft als eigene Depotbank“ selbst Steuerbescheinigungen ausgestellt, erklärte Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker.

Intern wurde die Masche auch „das Berger-Modell“ genannt

Berger soll die Warburg-Bank 2006 bei einem Treffen mit deren damaligem Chef, Christian Olearius, auf diese Masche gebracht haben, die nach Darstellung der Staatsanwaltschaft bankintern auch als „Berger-Modell“ bezeichnet wurde. Zudem führte der Steueranwalt die Hamburger Bank mit mehreren Börsenhändlern zusammen, die die Transaktionen abwickelten. „Das war von fundamentaler Bedeutung für den Aufbau der Struktur und deren Funktion in den folgenden Jahren“, sagte Brorhilker.

Ab 2009 setzten die Beteiligten zusätzlich Fonds auf, über die reiche Privatinvestoren in Cum-Ex investieren konnten. Das heißt: Die Aktienkäufe wurden mithilfe millionenschwerer Einlagen von Unternehmern wie dem Drogeriekönig Erwin Müller oder dem Chef des Konzertticket-Vermarkters Eventim, Klaus-Peter Schulenberg, finanziert. Im Gegenzug wurden sie an den Gewinnen beteiligt. Laut Anklageschrift waren die Investoren jedoch „gutgläubig“ – sich über den illegalen Hintergrund der Profite also nicht im Klaren.

Der Rest der Beute wurde unter den Organisatoren der Geschäfte aufgeteilt, die bis ins Jahr 2013 andauerten. Berger persönlich brachten sie laut Staatsanwaltschaft insgesamt 27 Millionen Euro ein.

Mehrere Geschäftspartner wurden bereits verurteilt

Zwei ehemalige Geschäftspartner Bergers aus Großbritannien wurden bereits vor zwei Jahren vom Landgericht Bonn verurteilt, das Cum-Ex damit erstmals als Straftat wertete. Dieses Urteil wurde 2021 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Der ehemalige Chef der beiden Briten, der Neuseeländer Paul Mora, wird per internationalem Haftbefehl gesucht.

Belastet wurde Berger auch von einem früheren Mitarbeiter, der unter dem Decknamen Benjamin Frey bereits in einem Fernsehinterview zu sehen war und als Kronzeuge der Staatsanwaltschaft im ersten Bonner Cum-Ex-Prozess aussagte. In einem weiteren Verfahren wurde vor zwei Monaten ein früherer Manager der Warburg-Tochtergesellschaft Warburg Invest zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Haupttäter oder Helfershelfer?

Der durch diese Prozesse bereits mit der Materie vertraute Vorsitzende Richter Roland Zickler wies am Montag darauf hin, dass die Rollenverteilung der verschiedenen Beschuldigten noch Fragen aufwerfe. So könnten auch der Neuseeländer Mora oder Olearius die Haupttäter sein und Bergers Beitrag als „Beihilfe oder Anstiftung zur Steuerhinterziehung“ gewertet werden, sagte Zickler.

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Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Als Zeugen sind zwei Mitarbeiter des Bundeszentralamts für Steuern geladen. Nach Ostern sollen dann Vertreter des Hamburger Finanzamts gehört werden. Die Behörde sieht sich heftiger Kritik ausgesetzt, weil sie nach Aufnahme von Ermittlungen gegen die Warburg-Bank 2016 zunächst darauf verzichtete, die fälschlicherweise erstatteten Steuern zurückzuholen. Mit der Frage, welche Rolle der damalige Hamburger Bürgermeister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dabei spielte, beschäftigt sich in Hamburg seit Monaten ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss.