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Die Geschehnisse sind am Dienstag vor dem Amtsgericht Marbach aufgearbeitet worden.

Ein Gerangel auf dem Steinheimer Marktplatzfest im vergangenen Sommer, seine Folgen und die Erinnerungen der Beteiligten sind am Dienstagvormittag in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Marbach gründlich aufgearbeitet worden. Allerdings nicht zur Zufriedenheit aller Betroffenen, attestierte das Gericht dem Opfer, das einen Nasenbeinbruch erlitten hatte, doch ein „gewaltiges Mitverschulden“ an der Sache.

Die Live-Band hatte bereits aufgehört zu spielen und die Stände auf dem Marktplatz geschlossen. „Ein Uhr morgens war schon vorbei, wir waren gerade am Aufräumen, als zwei Kunden an den Bierwagen des Gesangs- und Sportvereins Höpfigheim kamen und Nachschub verlangten“, berichtete der Angeklagte. Sein Kollege hatte den beiden Männern bereits erklärt, ohne Wertmarken gebe es nichts mehr, ohnehin sei es besser, den Stand zu verlassen.

„Da habe ich mich eingemischt“, erläuterte der 26 Jahre alte Serviceberater, der schon von Kindesbeinen an Mitglied des Vereins ist, den weiteren Fortgang des Geschehens. Auf seine Beschwichtigungen antworteten die Abgewiesenen mit Pöbeleien und Uneinsichtigkeit. „Plötzlich packte mich einer der beiden und versuchte, mich über den Tresen zu ziehen“, sagte der Angeklagte, der daraufhin bei dem Versuch, sich zu befreien, stolperte, an der Theke abrutschte und mit seiner Hand im Gesicht des Angreifers landete. „Ich habe wirklich nicht bewusst gezielt.“

„Ich bin grundlos Opfer einer Gewalttat geworden“, beharrte der Zeuge im Gerichtssaal und zeigte sich unbeirrt überzeugt davon, den Faustschlag von einem anderen Mann erhalten zu haben. Von Pöbeleien oder unangemessenem Verhalten seinerseits oder seiner Kumpels wollte der 40-Jährige nichts wissen. Allenfalls zwei bis drei Bier will die Männerrunde den ganzen Abend lang getrunken haben.

Ob allerdings er oder sein Bekannter statt der Wertmarken am Bierstand Leergut anboten, konnte der zweifache Familienvater nicht mehr sagen. Unklar blieb auch, warum er nicht auf die Polizei wartete, die sein Kumpel gerufen hatte. Die Prozessbeteiligten verständigten sich daraufhin auf die Einstellung des Verfahrens angesichts der geringen Schuld des Täters.