Die Agentur für Arbeit ist in dem Prozess unterlegen. Foto: dpa

Es haben sich keine Anhaltspunkte für Verheimlichung von Probearbeit ergeben.

Steinheim/Ludwigsburg - Ohne Weiteres hat das Ludwigsburger Amtsgericht ein Strafverfahren wegen Betruges an der Agentur für Arbeit eingestellt. Beschuldigte war eine 51-jährige Deutsche, der vorgeworfen wurde, sie hätte ihre Probearbeit verheimlicht. Die Frau hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, was dazu führte, dass sie ihre Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro nicht bezahlen muss.

Die Angeklagte war seit dem 19. August 2017 Bezieherin von Arbeitslosengeld. Sie bekam eine Chance auf Probearbeit in einer Firma in Reutlingen, wo sie aber nur vom 12. bis 31. Dezember 2017 arbeiten und 694 Euro verdienen konnte. Die Sache mit der Probearbeit, erklärte die Beschuldigte vor Gericht, hätte sie der Agentur für Arbeit mitgeteilt. „Jetzt ist das Geld schon raus“, hätte einer von zwei für sie zuständigen Mitarbeiter am Telefon gesagt. „Wie geben in Auftrag, dass sie das wieder zurückzahlen müssen.“

„Dann kam ewig nichts“, schilderte die Angeklagte die Kommunikation mit der Behörde, die offensichtlich Strafantrag gegen sie gestellt hatte. Für Mai diesen Jahres wurde sie zu einer Anhörung eingeladen. Anschließend bekam sie einen Strafbefehl zugeschickt, in welchem eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro angekündigt wurde.

Die Frau legte Einspruch ein und bemerkte vor Gericht am Rande, es sei nicht das erste Mal, dass sie zu viel Geld vom Amt bekommen hätte. Es könne auch sein, dass sie in dieser Angelegenheit wegen eines Umzugs etwas verbummelt hätte.

Ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur erzählte, er hätte erst am 18. Januar Informationen darüber bekommen, dass die Angeklagte Probe arbeitet und deshalb ihren Arbeitgeber kontaktiert. Die Frau selber hätte ihr Versäumnis damit gerechtfertigt, dass sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hätte. Telefoniert hätte er mit der Angeklagten aber nicht, denn er sei kein Arbeitsvermittler. „Ich finde keinen Vermerk in der Akte, dass ich mit ihr gesprochen habe“, sagte der Zeuge vom Amt aus.

Nun fand sich aber doch eine Mitteilung vom 8. Dezember 2017 mit der Neuigkeit, dass die Angeklagte voraussichtlich eine Stelle hätte. Allerdings ging daraus nicht hervor, mit wem sie telefoniert hatte. Bei so einer Meldung, führte der Zeuge aus, mache die Zentrale zwar Vermerke, stelle den Anruf aber nicht durch. Die Servicecenter seien ja eingerichtet worden, um die ständigen Anrufe von den Mitarbeitern abzuhalten und da hätte die Zahlung des Arbeitslosengeldes für Dezember nicht mehr gestoppt werden können.

Warum der Mann von der Agentur für Arbeit dann erst am 18. Januar vergangenen Jahres von der Probearbeit erfahren hatte, konnte das Gericht nicht klären. Zurückzahlen muss die Frau die Überzahlung sowieso, weshalb auch die Staatsanwaltschaft keinen Grund mehr sah, die Arbeitslose zu bestrafen.