Ein angeblich falscher 50-Euro-Schein hat eine brutale Tat ausgelöst. Foto: dpa

Im Streit, ob ein 50-Euro-Schein echt ist oder nicht, ist ein junger Mann aus dem Steinheimer Teilort Höpfigheim derart ausgerastet, dass er sich nun wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung vor dem Landgericht Heilbronn verantworten muss.

Steinheim - Im Streit, ob ein 50-Euro-Schein echt ist oder nicht, ist ein junger Mann aus dem Steinheimer Teilort Höpfigheim derart ausgerastet, dass er sich nun wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung vor dem Landgericht Heilbronn verantworten muss. Laut der Anklage hat er Ende Januar sein Opfer mit einem Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt. Und als der 34-Jährige bewusstlos am Boden liegen blieb, soll der Angeklagte mit dem Fuß gegen dessen Kopf getreten haben. Ein Drogengeschäft war der Grund des Zusammentreffens gewesen.

„Als er sich nicht mehr bewegte, habe ich Angst bekommen, dass ich ihm etwas Schlimmes angetan habe“, berichtete der 22 Jahre alte Angeklagte, der in Haft sitzt, am Freitag vor der 2. Großen Jugendstrafkammer. Doch einen Krankenwagen rief er nicht, sondern machte sich aus dem Staub. „Es hätte auch anders laufen können, und das Opfer wäre nun tot“, machte die Vorsitzende Richterin Eva Bezold dem geständigen jungen Mann unmissverständlich den Ernst seiner Lage klar.

„Ja, es gab eine Diskussion um den Geldschein, ein Hin- und Hergeschubse, doch dann habe ich einen Blackout“, sagte der Geschädigte aus. Nur gelegentlich warf der Angeklagte einen verstohlenen Blick auf das 34 Jahre alte Opfer. Über die Anwälte wurden bereits ein Täter-Opfer-Ausgleich und die Übernahme der Anwaltskosten vereinbart. Auch ein Schmerzensgeld in Höhe von 4000 Euro floss, das der Angeklagte von seinem Vater geliehen hat.

Die Ärzte im Klinikum konstatierten nach der Attacke einen Trümmerbruch des Kiefer-Jochbeins, einen angebrochenen Kiefer, eine Platzwunde am Hinterkopf sowie starke Prellungen und eine Gehirnerschütterung. Mehrere Operationen und ein fast zweiwöchiger Krankenhausaufenthalt waren laut der Staatsanwaltschaft nötig. Bis heute dauert die ärztliche Nachsorge an. „Ich habe Gedächtnislücken, eine Seite ist taub, und ich träume oft von einem Schuh“, erzählte das Opfer.

Der Angeklagte hatte dem 34-Jährigen aus Steinheim am 27. Januar einen Beutel mit Marihuana für 50 Euro verkauft. Am nächsten Tag wollte der 22-Jährige mit dem erhaltenen Geldschein im Jugendhaus in Murr ein Essen bezahlen. „Zuerst dachte ich, das sei ein Scherz, als der Jugendhausleiter mir den Schein zurückgab und meinte, der ist ja gefälscht“, berichtete der Angeklagte mit ruhiger Stimme, die Hände flach auf den Tisch gepresst. Auf eindringliche Nachfragen der Prozessbeteiligten beteuerte der Angeklagte, erst bei diesem Bezahlen realisiert zu haben, von wem der falsche Geldschein stammt.

Weil der 34-Jährige offenbar erneut Drogen kaufen wollte, verabredete man sich auf einem Parkplatz in Steinheim. Es kam laut dem Angeklagten zum Streit, weil der 34-Jährige geleugnet habe, Falschgeld zu besitzen und ihn mit einer Pistole bedroht habe. Der Steinheimer wiederum behauptete, keine Waffe zu haben.

Der Prozess gegen den 22-Jährigen wird am 15. Juli fortgesetzt.