Das Urteil des Mainzer Landgerichts gegen den ehemaligen Landtagsabgeordneten und früheren AfD-Politiker Stefan Räpple ist rechtskräftig. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit.
Mainz - Das Urteil des Mainzer Landgerichts gegen den ehemaligen baden-württembergischen Landtagsabgeordneten und früheren AfD-Politiker Stefan Räpple ist rechtskräftig. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit. Räpple war vor rund zwei Wochen wegen des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er muss nach dem Beschluss des Landgerichts Mainz zudem 2400 Euro - zwei Netto-Gehälter - an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Die große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass Räpple als Redner bei einer Demonstration in Mainz am 26. September 2020 zum Thema Corona zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufrief.
An Stürmung vor dem Reichstag beteiligt
Am 29. August 2020 hatte er sich zudem an Demonstrationen gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Berlin beteiligt. Dabei soll er mit einigen hundert Menschen die vor dem Reichstagsgebäude aufgestellten Absperrgitter überstiegen und mit Gewalt Widerstand gegen Polizisten geleistet haben, die die Treppe zum Reichstag räumen wollten.
Strafmildernd hatte sich laut Gericht ausgewirkt, dass der Angeklagte die Taten in vollem Umfang gestanden hatte, nicht vorbestraft war und nicht mehr politisch aktiv ist.