Das Schotterwerk Böttinger unweit von Herrenberg Foto: factum/Weise

Ärger um einen Bebauungsplan: Die Stadt Herrenberg wollte damit einer Firma untersagen, mit Kohle ihre Energie zu erzeugen. Jetzt unterlag die Verwaltung vor Gericht.

Herrenberg - Nordöstlich des Herrenberger Stadtteils Haslach liegt ein Steinbruch, in dem seit mehr als 100 Jahren Muschelkalk abgebaut und zu Schotter verarbeitet wird. Daneben hat sich in den 1970er Jahren ein Asphaltwerk angesiedelt, das aus dem Schotter oder aus altem Asphalt neuen Baustoff herstellt. Dieser wird für den regen Straßenbau in der Region gebraucht. Lastwagen fahren über das Gelände, deren Fracht mit Wasser besprüht wird, damit sie weniger staubt. Hier ist es laut und dreckig.

Weil Herrenberg wächst, sind die Wohngebiete in den vergangenen Jahren immer näher an Asphalt- und Schotterwerk herangerückt. Vielen Anwohnern sind sie ein Dorn im Auge: Zahlreiche Lastwagen fahren über die Haslacher Hauptstraße, und wenn im Schotterwerk einmal wöchentlich gesprengt wird, spürt man in manchen Häusern eine kurze Erschütterung.

Braunkohle ist billiger als andere Brennstoffe

Die Ankündigung des Asphaltwerkes Morof, zur Energiegewinnung in Zukunft Braunkohle zu verbrennen, sorgt für neuen Ärger. Braunkohle ist billiger als andere Brennstoffe, verursacht aber hohe Kohlendioxidausstöße. Für die Genehmigung ist die Gewerbeaufsicht des Böblinger Landratsamtes verantwortlich. Der Herrenberger Verwaltung waren somit die Hände gebunden. Deshalb beschlossen Verwaltung und Gemeinderat, Neuland zu betreten: mit einem Bebauungsplan wollten sie Grenzwerte für Emissionen festlegen. Laut Baugesetzbuch sollen die Pläne dazu beitragen, den Klimaschutz zu fördern – allerdings steht dort auch, dass die „Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung“ zu beachten sind.

2009 wurde der Bebauungsplan beschlossen, vor wenigen Wochen entschied das baden-württembergische Verwaltungsgericht in Mannheim, dass er unwirksam ist. Geklagt hatten die Besitzer des Asphaltwerkes Morof und des Schotterwerkes Böttinger. Die Richter kritisierten vor allem, dass die Verwaltung für die Ausstöße des Asphaltwerkes Morof strengere Beschränkungen erlassen habe als das Bundesimissionsschutzgesetz – dazu sei die Kommune nicht befugt. Noch hat das Gericht keine Urteilsbegründung geliefert. Diese wollen die Verantwortlichen abwarten, bevor sie über die nächsten Schritte entscheiden, sagt Hubert Heberle von der Bauverwaltung. Weil eine Revision nicht zugelassen wurde, müsste die Stadt das Urteil durch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.

„Vorgaben der Stadt gefährden Existenz der Betriebe“

Die Fronten zwischen den Betrieben und der Kommune sowie den Anwohnern scheinen verhärtet. „Die Vorgaben der Stadt gefährden die Existenz der Betriebe und ihrer Mitarbeiter“, kritisiert Hans-Martin Kübler, einer der drei Besitzer des Schotterwerks Böttinger. Dabei hätten die Betriebe bereits einiges in Umweltschutz und Lärmvermeidung investiert. Dieter Ulmer, der Ortsvorsteher des Stadtteil Haslach, kritisiert hingegen, dass sich die Betriebe mehrmals nicht an Abmachungen gehalten hätten.