Gold hat hohe Anziehungskraft – auch für Kriminelle. Foto: dpa/Sven Hoppe

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt die Strafmaße gegen einen Schmuckgroßhändlers aus Weil der Stadt und weitere Angeklagte.

Es war ein Prozess der Superlative, der sich im vergangenen Jahr über zehneinhalb Monate und 44 Sitzungstage vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart hingezogen hatte. Die beiden Hauptangeklagten, den Geschäftsführer eines Schmuckgroßhändlers aus Weil der Stadt und den österreichischen Geschäftsführer einer Firma aus Liechtenstein, hatte das Landgericht wegen Schmuggels von knapp zweieinhalb Tonnen Gold und Silber im Wert von rund 65 Millionen Euro zu Haftstrafen von sechs Jahren und drei Monaten beziehungsweise sechseinhalb Jahren verurteilt.