In einem Verfahren am Landgericht Aachen geht es um den Betrug mit nachgebauten historischen Rennwagen. Für zwei der drei Angeklagten ist der Prozess jetzt mit geringen Geldauflagen erledigt.
In einem Betrugsprozess um historische Porsche-Sportwagen hat das Landgericht Aachen das Verfahren gegen einen früheren Porsche-Rennfahrer gegen Zahlung von 750 Euro eingestellt. Dem 76-Jährigen, der auch lange die Kundensportabteilung von Porsche geleitet hat, hatte die Staatsanwaltschaft Beihilfe zur Urkundenfälschung in drei Fällen sowie in einem Fall Beihilfe zum Betrug vorgeworfen.
Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten aus Aachen, einen auf Porsche spezialisierten Restaurator historischer Rennfahrzeuge, wird fortgesetzt. Für den Juni sind weitere Zeugenbefragungen geplant, das Gericht hat zudem Verhandlungstermine bis in den August anberaumt. Für einen dritten Angeklagten – einen Hobbyrennfahrer, der eines der Autos genutzt und später wider besseren Wissens als Original verkauft haben soll – ging der Prozess Anfang der Woche mit einer Geldauflage von 7500 Euro zu Ende.
Dem Hauptangeklagten werden 22 Straftaten zur Last gelegt
Das Gerichtsverfahren wird in der Oldtimerszene aufmerksam verfolgt – einerseits wegen des prominenten Beteiligten, der lange ein Markenbotschafter für Porsche war. Und andererseits, weil es um zentrale Fragen der Authentizität historischer Autos geht. Ähnlich wie im Betrugsverdachtsfall des Ditzinger Mercedes-Restaurators Kienle ist die Frage, wo juristisch die Grenze zwischen Original und Fälschung gezogen wird. Der Stuttgarter Sportwagenhersteller Porsche ist in Aachen als Nebenkläger beteiligt, da er sein Markenschutzrecht betroffen sieht – und letztlich dafür sorgen will, dass nicht-originale Fahrzeuge eingezogen und verschrottet werden.
Laut Anklageschrift wird dem Hauptbeschuldigten vorgeworfen, „spätestens ab dem Jahr 2012 den Entschluss gefasst zu haben, historische Rennsportfahrzeuge, insbesondere der Marke Porsche, nachzubauen und im Anschluss gewinnbringend als Originale zu verkaufen“. Im Raum stehen 22 Straftaten von Urkundenfälschung über versuchten schweren Betrug bis zu Bestechung und gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung. Manche der Autos, die gelegentlich bei Klassikerrennen rund um den Globus antreten, wurden zu Preisen im siebenstelligen Bereich gehandelt. Unter anderem geht es um einen Sportwagen 917 (Spitzname „Hippie“), der aus Teilen unterschiedlicher Herkunft zusammengebaut worden sein soll.
Die Staatsanwaltschaft betont das öffentliche Verfolgungsinteresse
Dem ehemaligen Rennfahrer warf die Staatsanwaltschaft vor, er habe unter anderem Fahrgestellnummern beigesteuert, mit denen zusammengestückelten Autos eine neue Historie verpasst werden sollte. Davon wurde er nun zwar nicht freigesprochen, für die Fortführung des Verfahrens aber fehlte es wohl an der Bedeutung des Vorgangs für den Gesamtfall. Das Gericht lies durchblicken, man hätte sich eine Einstellung wegen geringer Schwere der Schuld auch ohne eine Geldauflage vorstellen können. Dagegen stellte sich die Staatsanwaltschaft, die das öffentliche Verfolgungsinteresse betonte. So kam es zur Einigung auf 750 Euro für gemeinnützige Zwecke.
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, habe der Mitangeklagte lediglich „aus prozessökonomischen Gründen“ zugestimmt. Laut der Zeitung sagte sein Anwalt: „Wenn er 20 Jahre jünger wäre, hätte er das Verfahren bis zum Ende durchgezogen, um einen vollständigen Freispruch zu erzielen.“
Die Nachbauten seien für die Kunden erkennbar ein Mix aus Original- und Ersatzteilen gewesen, dies sei bei den oft stark ramponierten Rennwagen kaum anders möglich – so lautete eines der zentralen Argumente des Mitangeklagten. Die „Aufbauten“ seien unter anderem deshalb möglich gewesen, weil Porsche selbst einst Ersatzteile aus der Hand gegeben habe, die in den Büchern als verschrottet geführt worden seien.
Porsche hält sich mit Kommentaren zurück
Porsche kommentierte die jüngste Entwicklung nur knapp. Man nehme „die Einstellung des Verfahrens durch das Gericht aus prozessökonomischen Gründen zur Kenntnis“, sagte ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage. Porsche habe sich in seiner Rolle als Nebenklägerin „von Beginn an auf den Hauptangeklagten und die verfahrensgegenständlichen Fahrzeuge konzentriert“.
Zur Rolle des früheren Rennfahrers – und auch zu dessen im „Handelsblatt“ geschilderten Forderung nach einer Entschuldigung von Porsche – sagte das Stuttgarter Unternehmen lediglich: „Der ehemalige Mitarbeiter wurden seitens der Staatsanwaltschaft angeklagt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns nicht zu weiteren Details äußern.“