Wohnblock in Stuttgart-Giebel Foto: Peter-Michael Petsch

Bürgemeister Michael Föll will mit einem Trick für mehr Sozialwohnungen in Stuttgart sorgen.

Stuttgart - Für Stuttgarter mit geringem Verdienst gibt es in der Landeshauptstadt immer weniger Sozialwohnungen. Für Neubauten fehlt es an Bauland. Diese Not macht aber erfinderisch. Bürgermeister Michael Föll will mit einem Trick mehr Belegungsrechte für die Stadt erwirken - die SPD kündigt Widerstand an.

Noch 2011 will der Erste Bürgermeister Michael Föll (CDU) den Stadträten einen Vorschlag unterbreiten, wie die Stadt wieder über mehr Wohnungen für die Dringlichkeits- und Notfälle unter den Wohnungssuchenden verfügen könnte. Dabei geht es um Grundstücke, die Wohnungsbaugenossenschaften durch Erbbaurechte überlassen wurden. Der Trick: Wo auf diesen Grundstücken neu gebaut wird, soll ein Anteil von geförderten Wohnungen entstehen - und dazu zählen auch Sozialwohnungen.

Für neue Sozialwohnungen zu wenig Unterstützung

Dieser Kunstgriff erscheint Föll notwendig, weil die Stadt ohne Gegenmaßnahmen immer weniger Belegungsrechte für geförderte Wohnungen haben würde. Denn nach einer gewissen Frist entfällt die Sozialbindung dieser Wohnungen, die mit der öffentlichen Förderung erworben wurde. Für neue Sozialwohnungen aber gibt es zu wenig Unterstützung in Bezirksbeiräten und nicht genügend preisgünstiges Bauland.

Die Gründe sind im Gemeinderat wieder heiß umstritten. Das bürgerliche Lager wirft der öko-sozialen Mehrheit vor, wegen ökologischer Bedenken knausere es mit frischem Bauland. Die Gescholtenen wollen geförderten Wohnungsbau vor allem durch das Stuttgarter Innenentwicklungs-Modell (SIM) schaffen. Dieses wird in Bestandsgebieten angewendet, wenn für Bauvorhaben ein neuer Bebauungsplan erlassen wird. Dann schöpft die Stadt einen Teil des Planungsgewinns für soziale Belange ab. Das bürgerliche Lager sieht darin den falschen Weg, weil er Investitionen verhindere.

Während der Streit jüngst einen neuen Höhepunkt erreichte, stellte Föll nüchtern fest, die Zahl der städtischen Grundstücke für sozialen Wohnungsbau sei einfach endlich. Deshalb schmiedete er seinen eigenen Plan, der auch dort helfen soll, wo für die Neubauten kein neuer Bebauungsplan notwendig ist.

Fölls Konzept birgt viel Konfliktpotenzia

Fölls Konzept birgt aber viel Konfliktpotenzial. Von den neuen Konditionen für die Erbpachtgrundstücke wäre zum allergrößten Teil die Stadt-Tochter Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) betroffen. Überwiegend ginge es um Gegenden, in denen die Stadt mit Fördergeldern des Staats und der Europäischen Union Soziale-Stadt-Projekte realisiert. Mit viel Betreuung und baulichem Aufwand verbessert die Stadt das Wohnumfeld vieler Menschen. Das soll für Entspannung in Stadtteilen sorgen, in denen Bewohner unterschiedlichster Herkunft und Sozialmieter auf engem Raum konfliktträchtig zusammenleben.

"Die Ziele der Sozialen Stadt ins Gegenteil zu verkehren, wäre der falsche Weg", reagierte SPD-Stadtrat Manfred Kanzleiter. Er kündigte im Gemeinderatsausschuss für Wirtschaft und Wohnen den Widerstand der Sozialdemokraten an. Zugleich forderte er Föll auf, mit einer aktiven Grundstückspolitik der Stadt mehr geeignetes Baugelände zu besorgen.

SWSG ist hin- und hergerissen

Versäumnisse in dieser Hinsicht wollte Föll aber nicht auf sich sitzen lassen. "Damit allein ist es aber nicht zu schaffen", sagte Föll. Man müsse auch das neue Innenentwicklungs-Modell und die Änderung bei den Erbbaurechten umsetzen. Er wolle die Soziale-Stadt-Projekte nicht ins Gegenteil verkehren. Aber im Interesse von städtischen Belegungsrechten müssten Stadtverwaltung und Gemeinderat in diesen Gebieten "einen Interessenausgleich hinbekommen".

Die SWSG ist offenbar hin- und hergerissen vom Plan ihres Aufsichtsratsvorsitzenden Föll. Man nehme den Auftrag, preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, sehr ernst, erklärte die Geschäftsführung auf Anfrage. Man versuche alle Aktivitäten und Projekte in einer vernünftigen Balance zwischen Strukturverbesserung, Sozialverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit zu realisieren. Grundsätzlich könne man nachvollziehen, dass der Grundstückseigentümer Stadt entsprechende Vorgaben zur Bebauung mache, und man wolle auch künftig die wohnungspolitischen Ziele des Gemeinderats aktiv umsetzen.

Eine generelle Festschreibung von bestimmten Quoten könne allerdings bewirken, dass Neubauten wirtschaftlich nicht realisierbar seien und deshalb nicht umgesetzt werden könnten. Fraglich sei auch, ob in Gebieten der Sozialen Stadt oder in anderen Gebieten mit sozialem Aufwertungsbedarf mit einer solchen Vorgabe der angestrebte Strukturwandel erreicht werde. Zudem sei zweifelhaft, ob potenzielle Mieter oder Wohnungskäufer dann noch erreicht werden - und die SWSG müsse jedes Projekt auf seine Wirtschaftlichkeit prüfen.