Stabilisierung des Rentenniveaus, Verbesserungen bei der Mütterrente und Entlastungen beim Arbeitslosenbeitrag: Was bedeutet das geplante Sozialpaket für Rentner und Beschäftigte? Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Berlin - Zum 1. Januar 2019 gibt es Verbesserungen bei der Rente. Gleichzeitig sinken die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Die Koalition hat in letzter Minute Änderungen beschlossen.
Nach Angaben von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) sollen vom nächsten Jahr an zehn Millionen Frauen von der höheren Mütterrente profitieren. Anders als ursprünglich geplant erhalten alle Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, zusätzlich einen halben Entgeltpunkt als Rentenanwartschaft. Damit wird die Erziehungsleistung honoriert. Das bedeutet für die betreffenden Rentnerinnen nach dem aktuellen Wert etwa 15 Euro mehr pro Kind und Monat. Zunächst hatte sich die Koalition vorgenommen, die Erhöhung nur Müttern mit drei Kindern und mehr zugutekommen zu lassen. Sie hätten nach dem ursprünglichen Plan einen zusätzlichen Entgeltpunkt und damit rund 30 Euro mehr pro Kind und Monat erhalten. In diesem Fall wären drei Millionen Mütter begünstigt worden. Heil hält die jetzige Lösung für gerechter.
Erwerbsminderungsrente
Höhere Renten können vom 1. Januar 2019 Frührentner erwarten, die Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Die sogenannte Zurechnungszeit, nach der sich die Rentenhöhe bemisst, wird in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate erhöht. Das bedeutet, dass bei der Festlegung der Rente davon ausgegangen wird, dass der Empfänger bis zum 65. Lebensjahr und acht Monate gearbeitet hat. Bisher liegt die Zurechnungszeit bei gut 62 Jahren. Nach Angaben des Ministeriums werden damit 170 000 Erwerbsminderungsrentner pro Jahr bessergestellt. Allerdings gilt die Erhöhung nur für Neurentner, die vom 1. Januar 2019 an einen Antrag stellen. Es kann sich lohnen, den Antrag erst im neuen Jahr zu stellen.
Rentenniveau
Einig ist sich die Koalition, dass das gegenwärtige Rentenniveau von 48 Prozent bis 2025 stabil bleibt. Gesetzlich festgeschrieben wird auch, dass der Beitrag bis 2025 die Marke von 20 Prozent nicht übersteigt. Nach heutigen Berechnungen werden die Zielmarken 2025 gerissen. Damit müssen aus dem Bundeshaushalt fünf Milliarden Euro für die „Haltelinie“ ausgegeben werden. Bricht die Konjunktur ein, werden es noch mehr.
Arbeitslosenversicherung
Arbeitnehmern und Arbeitgebern winkt eine Entlastung bei der Arbeitslosenversicherung. Dies verabredeten die Koalitionsspitzen. Der Beitrag wird zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozent auf 2,5 Prozent gesenkt – das ist laut Ministerium historisch der niedrigste Satz. Eine Senkung um 0,4 Prozent wird gesetzlich festgeschrieben. Darüber hinaus greift eine Beitragssatzverminderung von 0,1 Prozent, die per Verordnung umgesetzt wird und bis Ende 2022 befristet ist. Zugleich wird eine Mindestreserve in der Arbeitslosenversicherung festgeschrieben. Sie soll 0,65 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt betragen, was rund 22 Milliarden Euro entspricht. In Zeiten von Konjunkturkrisen könne diese Mindestrücklage aber unterschritten werden, sagte Heil.
Als Erfolg wertet die SPD, dass es Erleichterungen beim Bezug des Arbeitslosengeldes I geben soll. Gerade Beschäftigte, die kurzzeitige Tätigkeiten übernehmen, haben nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses oft kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Hürden werden nun gesenkt. Künftig besteht ein Anspruch, wenn jemand innerhalb von 30 Monaten zwölf Monate gearbeitet hat. Bisher war die Voraussetzung daran geknüpft, dass jemand zwölf Monate innerhalb von 24 Monaten tätig war. Die Regierung will künftig auch mehr Qualifizierungsmaßnahmen in kleinen und mittleren Betrieben finanzieren.
Geringverdiener
Bisher werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die zwischen 450 bis 850 Euro pro Monat verdienen, bei den Sozialabgaben entlastet. Die Grenze wird bis 1300 Euro ausgeweitet. Obwohl Geringverdiener verringerte Rentenbeiträge zahlen, soll dies in Zukunft nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen führen.
Sozialkassen
Beschäftigte und Arbeitgeber werden zwar bei der Arbeitslosenversicherung entlastet. Zugleich soll aber der Beitrag zur Pflegeversicherung steigen. Wegen der Rückkehr zur Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen die Unternehmen künftig höhere Krankenversicherungsbeiträge abführen.