Behörden kontrollieren ukrainische Pässe jetzt genauer. Foto: dpa/Hajek Ondoej

In ganz Baden-Württemberg tauchen brandneue ukrainische Pässe auf, die Besitzer sprechen meist weder Russisch noch Ukrainisch. Auch das Landratsamt Ludwigsburg musste zwei Aufenthaltserlaubnisse zurücknehmen.

Es ist ein Phänomen, das seit einigen Monaten vor allem in Baden-Württemberg auftritt: Vermeintlich schutzsuchende Ukrainer melden sich in Ausländerbehörden, legen einen nagelneuen ukrainischen Pass vor, sprechen aber kein Ukrainisch oder Russisch. Einige gehören wohl tatsächlich zur ungarischen Minderheit in der Ukraine, bei anderen liegt der Verdacht einer Masche nahe, um sich Sozialleistungen zu erschleichen.

Die Behörden sind sich des Problems laut eigener Aussage seit Anfang 2023 bewusst, und kontrollieren mittlerweile genauer, ob die Antragssteller für einen Schutzstatus als ukrainischer Kriegsflüchtling infrage kommen. Beispielsweise stellen die Behörden die Sprachkenntnis der Antragsteller auf den Prüfstand oder haken bei widersprüchlichen Angaben zur Herkunft nach. Dabei zeige sich immer wieder, dass ungarische Staatsbürger versuchen, sich als Ukrainer auszugeben. Ungarn dürften im Rahmen des Freizügigkeitsgesetzes der Europäischen Union zwar einreisen, haben aber keinen Anspruch auf Sozialleistungen.

Landratsamt entlarvt drei Antragsteller

Laut Justizministerium wurden in ganz Baden-Württemberg in den vergangenen Monaten 1380 dieser Fälle zur Überprüfung an die ausländischen Behörden gemeldet. Rund 500 Rückmeldungen von ukrainischer und ungarischer Seite liegen dem Ministerium vor. Von diesen 500 Fällen wurde in 58 Fällen die ungarische Staatsangehörigkeit bestätigt. Falls eine Aufenthaltserlaubnis und Leistungen bereits erteilt wurden, werden diese zurückgezogen. Das Justizministerium weist darauf hin, dass der durch Täuschung unberechtigte Bezug von Sozialleistungen strafbar ist – laut Strafgesetzbuch drohen eine Geldstrafe oder fünf Jahre Freiheitsentzug.

Die Nachfrage beim Landratsamt zeigt, dass es auch im Kreis Ludwigsburg mindestens 40 Verdachtsfälle falscher Schutzsuchenden gibt. Die Zahl wird jedoch wohl höher sein, denn das sind nur die Verdachtsfälle, die das Landratsamt zur Prüfung weitergeleitet hat. Gesammelte Zahlen aus den insgesamt sieben Ausländerbehörden im Kreis haben weder das Justizministerium noch das Regierungspräsidium Karlsruhe.

In drei der 40 Verdachtsfällen des Landratsamtes steht bereits fest, dass der Antragsteller nicht berechtigt war. „Wir hatten einen Fall, in dem eine Aufenthaltserlaubnis beantragt und nicht erteilt wurde“, berichtet Landratsamt-Sprecher Andreas Fritz. „In zwei Fällen wurde erst nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis festgestellt, dass eine ungarische Staatsangehörigkeit vorliegt.“ In diesen Fällen habe das Landratsamt die Aufenthaltserlaubnis wieder zurückgenommen, Leistungen zurückgefordert und gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren und eine Strafanzeige eingeleitet.