Die Region hat Bedenken gegen den geplanten Bau einer 7,5-Hektar großen Anlage neben dem Gewerbegebiet Kreuzwegäcker in Steinheim an der Murr. Wie stehen die Chancen für das Vorhaben?
Es ist nicht einfach, in der Region Stuttgart geeignete Flächen für große Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu finden. In seiner Januar-Sitzung hatte der Planungsausschuss der Regionalversammlungen die Pläne eines Investors gestoppt, der auf der ehemaligen Daimler-Teststrecke in der Neckaraue zwischen Wernau und Wendlingen (Kreis Esslingen) eine rund fünf Hektar große PV-Anlage errichten wollte.
Nun hat das gleiche Schicksal zumindest vorerst auch den geplanten Solarpark Höpfigheimer Höhe in Steinheim an der Murr erwischt. Nördlich des Gewerbegebiets Kreuzwegäcker und des Kreuzweghofs im Stadtteil Höpfigheim möchte der Eigentümer der Fläche, der diese schon bisher bewirtschaftet, eine 7,5 Hektar große Freiflächen-PV-Anlage errichten.
Aktuell sind dem Verband die Hände gebunden
Für sein Projekt einer dezentralen und regenerativen Energiegewinnung glaubt er, gute Argumente zu haben. Denn als unmittelbar benachbarte Abnehmer des Stroms kommen die Unternehmer des Gewerbegebiets sowie der Kreuzweghof in Frage. Die neue Anlage möchte der Investor mit heimischen Bäumen und Saumvegetation als Sichtschutz eingrenzen. Damit weiterhin genug Sonne auf den Boden fällt, ist vorgesehen, dass der Mindestabstand zwischen den Tischen mit den Solarmodulen mindestens drei Meter betragen wird. Um die Fläche weiterhin beweiden zu können, sollen die Module zudem einen 80-Zentimeter-Mindestabstand zur Erdoberfläche haben.
Doch all das hat den Planungsausschuss der Region nicht überzeugt. Zwar bedauerten fast alle Sprecher die eigene Entscheidung, aber derzeit gebe es einfach keine Möglichkeit zur Zustimmung. Zum einen gebe es einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) für das Areal, der dieses als landwirtschaftliche Fläche ausweise. Ließe sich dieses Manko durch einen Bebauungsplan und die Änderung des FNP vielleicht noch beseitigen, so wiege eine andere Tatsache deutlich schwerer: Denn die PV-Anlage befindet sich in einem regionalen Grünzug. Der wiederum ist ein Vorranggebiet für den Freiraumschutz. Sprich: Regionale Grünzüge haben das Ziel, die in der Region knappen Freiräume zu erhalten und zu verbessern und größere, zusammenhängende Gebiete zu sichern, um naturnahe Erholung zu ermöglichen, vor allem aber eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung zu gewährleisten.
Hohe Anforderungen für eine Neunutzung
Ein Grünzug darf keiner weiteren Belastung, insbesondere durch eine Bebauung, ausgesetzt werden. Funktionswidrige Nutzungen sind ausgeschlossen. Ein kleiner Hoffnungsschimmer: Derzeit schreibt die Region Stuttgart den Regionalplan gerade für Freiflächen-PV-Anlagen fort. Bis das geschehen ist, gibt es nur die Möglichkeit, mit Hilfe eines komplexen Zielabweichungsverfahrens den Solarpark doch noch zu retten.
Allerdings: Auch dabei hat der Verband ein Mitspracherecht. Und einen Freifahrschein in Form einer Zusage, dass der Verband im Rahmen eines solchen Verfahrens dem Projekt positiv gegenüberstehe, wollte das Gremium denn doch nicht erteilen.
Denn zusätzlich zum regionalen Grünzug liegt das Grundstück für den neuen Solarpark in einem Vorhaltegebiet für Landschaftsentwicklung und ist, so der Verband Region Stuttgart, „für Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung von Landschaftsfunktionen besonders geeignet“. Der nördliche Teil befindet sich zudem in der Feldvogelkulisse des Biotopverbunds. Sollte es tatsächlich weitere Planungen geben, müssten diese die Vorgaben des Vogelschutzes berücksichtigen.