Die Ermittlungen gegen einen Redakteur unserer Zeitung und gegen Innenminister Thomas Strobl (mit dem Rücken zur Kamera) beschäftigen auch den baden-württembergischen Landtag. Jetzt stehen sie vor dem Aus. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens ohne irgendwelche Auflagen gestellt. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl hingegen soll bezahlen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart will ihr Ermittlungsverfahren gegen einen Redakteur unserer Zeitung einstellen. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, will sie „wegen Geringfügigkeit“ den Vorwurf nicht mehr verfolgen, der Journalist habe widerrechtlich aus einem Schreiben zitiert. Diesen Brief hatte der Anwalt des wegen sexueller Übergriffe angeklagten Inspekteurs der Polizei an Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) geschrieben und der Minister an den Redakteur geben lassen.

Der Minister soll 15 000 Euro zahlen

Über einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft wie auch über ihren Antrag, das Ermittlungsverfahren gegen Strobl in derselben Sache gegen die Zahlung von 15 000 Euro einzustellen, muss nun das Landgericht Stuttgart entscheiden.

Der Betroffene wird nicht informiert

Während die Staatsanwaltschaft per Pressemitteilung darüber berichtete, dass sie diese Anträge bereits am 31. Oktober gestellt habe, sagte der Redakteur am Abend, bis jetzt liege weder ihm noch seinem Rechtsbeistand dazu irgendeine Information durch die Staatsanwaltschaft vor. Es geht um jenen Redakteur, dessen Berichterstattung über Missstände an der Spitze der baden-württembergischen Polizei wesentlich dazu geführt hat, dass sich derzeit ein Untersuchungsausschuss des Landtags mit diesen Vorgängen beschäftigt.

„Überzogene Maßnahmen“

Der Deutsche Journalistenverband Baden-Württemberg hatte bereits am 29. September die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gefordert. An die Staatsanwaltschaft Stuttgart richtete er damals den Appell, „nicht durch überzogene Maßnahmen die Pressefreiheit weiterhin massiv einzuschränken“.