Der Bauamtsleiter von Auenwald muss Erde aus seiner Baugrube umverteilen. Foto: Pascal Thiel

Erde aus einer Baugrube muss auf die Deponie – doch der Bauamtsleiter von Auenwald hat sie rechtswidrig beseitigt. Seine Begründung dafür hält das Gericht für „an den Haaren herbeigezogen“.

Auenwald - Auf einem Bergrücken in schönster Aussichtslage hat der Bauamtsleiter der Gemeinde Auenwald (Rems-Murr-Kreis), Hans-Werner Schif, vor mehr als drei Jahren begonnen, sich ein Wohnhaus in stattlicher Größe errichten zu lassen. Wie das bei Neubauten so ist, fiel bei dem Projekt Erdaushub an, in der Bausache Schif mehrere Hundert Kubikmeter. Die entsorgte der beamtete Häuslebauer praktischerweise in einer nur 800 Meter von seinem Baugrundstück entfernten Klinge. Das hätte er nicht tun dürfen, denn bei dem Ablagern des Erdmaterials im Jahr 2014 handelte es sich, auch wenn das Gelände ihm gehört, um eine rechtswidrige Aktion. Das löste eine juristische Auseinandersetzung aus.

Die Klage des Bauamtsleiters wird abgewiesen

Der Rathausbedienstete setzte sich mit Verve dagegen zur Wehr, den illegal abgelagerten Erdaushub wieder aus der Klinge herauszuholen, wie es vom Landratsamt angeordnet worden war. Doch jetzt ist er in der Sache vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart abgeblitzt. Dort hatte er gegen die von der Aufsichtsbehörde angeordnete Beseitigung des Bodenaushubs geklagt.

Die ganze Angelegenheit war ins Rollen gekommen, als im Frühjahr 2014 diverse Bürger und Vertreter des Naturschutzbunds die widerrechtliche Beseitigung des Bauaushubs öffentlich machten. Als Leiter des Baurechtsamts, empörten sich die Anzeigeerstatter, hätte Schif wissen müssen, dass Erde aus einer Baugrube gebührenpflichtig auf eine Deponie gebracht werden müsse und nicht einfach kostenfrei in die Landschaft gekippt werden dürfe. Zwar versicherte der in die Bredouille Geratene, er werde einen erheblichen Anteil des Aushubs auf sein Grundstück zurückbringen – doch wie sich herausstellte, ließ er das Gelände in der Klinge lediglich modellieren.

Das Landratsamt bemängelt eine „mondartige Geländeoberfläche“

Bei einer Ortsbesichtigung durch das Landratsamt hatte sich gezeigt, dass hierbei eine „landschaftsfremde, fast mondartige und grobporige“ Geländeoberfläche entstanden sei. Mit dem Fall hatte sich schließlich auch der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu befassen, doch auch dort war Schifs Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz kein Erfolg beschieden.

Nun hat das Verwaltungsgericht Stuttgart im Hauptsacheverfahren entschieden, dass der Erdaushub zu beseitigen sei, weil dieser, anders als Schif argumentierte, keine Bodenverbesserung darstelle, mitnichten sei das aufgefüllte Material zum Nutzen der Landwirtschaft. Auch Schifs Pläne für eine Ziegenhaltung auf dem Gelände verfing bei den Verwaltungsrichtern nicht. Da hatte der Mann behauptet, die Tiere könnten sich an steilen Hängen besser bewegen, wenn diese mit Auffüllmaterial bedeckt seien. Das freilich hielt die urteilende Kammer für „an den Haaren herbeigezogen“. Gerade diese Nutztierrasse störe sich weder an steilen Hanglagen noch an einer Verbuschung, „sondern bekämpft diese sogar“.

Das Bauprojekt scheint unter keinem guten Stern zu stehen

Das alles habe Schif nur vorgeschoben, „um sein kostengünstiges Entsorgen von Erdaushub“ zu kaschieren, heißt es in der Urteilsbegründung. Für die Beseitigung der Auffüllung kommen auf Schif hohe Kosten zu. Das Gericht setzte den Streitwert auf 20 000 Euro fest. Es orientiere sich dabei am Kostenvorschlag eines Spezialunternehmens.

Als Bauamtsleiter ist Werner Schif zurzeit nicht im Dienst. Ob beziehungsweise wann er seine Amtsgeschäfte wieder aufnimmt, diese Frage lässt der Auenwalder Bürgermeister Karl Ostfalk offen. Schif sei „bis auf Weiteres dienstunfähig erkrankt“.

Im Zusammenhang mit seinem Wohnhausprojekt könnte noch weiteres Ungemach auf Schif zukommen. Als er nach der Fertigstellung des Rohbaus seinen Lastenkran abbauen wollte, kippte dieser um und stürzte auf das Nachbargrundstück. Nun sieht er sich mit Schadenersatzforderungen konfrontiert.