Der Bundestag hat eine Gesetzesverschärfung beschlossen, um effektiver gegen Kinderpornografie vorzugehen. Foto: dpa

Was ist ein harmloses Foto und was Kinderpornografie? Die Affäre um den SPD-Mann Edathy hat diese schwierige Frage neu aufgebracht. Nun wird das Gesetz an einigen Stellen verschärft. Doch nicht alle sind zufrieden.

Berlin - Der Minister ist nicht da. Bei einem Thema wie diesem. Die Grünen sind aufgebracht. Da soll der Bundestag Gesetzespläne gegen Kinderpornografie und somit für ein strengeres Sexualstrafrecht verabschieden, und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist nicht im Plenum. Die Sitzung wird unterbrochen. Maas hat sich aber inzwischen Richtung Bundestag aufgemacht. Die Debatte im Plenum kann weitergehen. Die Gesetzesverschärfung beschlossen werden.

Mit der am Freitag vom Bundestag mit den Stimmen der Koalition verabschiedeten Verschärfung des Sexualstrafrechts soll künftig bestraft werden, wer Kinder und Jugendliche nackt fotografiert oder filmt, mit der Absicht, diese Bilder und Aufnahmen zu verkaufen oder in Tauschbörsen anzubieten. Nacktaufnahmen von Kindern durch ihre Eltern sollen aber weiter erlaubt sein, solange diese nicht verkauft werden. Auch sogenannte Posing-Bilder, die Kinder nackt und in einer „unnatürlich geschlechtsbetonten Haltung“ zeigen, gelten künftig als kinderpornografisch und sind verboten.

Aber auch wer Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen macht, die noch nicht als Pornografie gelten, macht sich strafbar – sofern er dies zu kommerziellen Zwecken oder für Tauschgeschäfte tut. Auch sollen Sexualstraftaten künftig später verjähren und verdeckte Annäherungsversuche Erwachsener an Kinder über das Internet umfassender geahndet werden. Außerdem wird der Straftatbestand des Missbrauchs von Schutzbefohlenen erweitert. Maas erklärte, oberstes Ziel sei es zu verhindern, das Kinder Opfer von Sexualstraftaten würden. „Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen darf niemand Geld verdienen.“ Familienfotos würden aber nicht kriminalisiert.

Linke und Grüne kritisierten das Gesetzesvorhaben als mangelhaft. Der Linke-Abgeordnete Jörn Wunderlich sagte, es habe zwar hehre Absichten, schieße aber weit über das Ziel hinaus und schaffe neue rechtliche Unsicherheiten. Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katja Keul, beklagte, durch die kurzfristigen Änderungen seien zahlreiche Mängel und unbestimmte Rechtsbegriffe im Gesetz gelandet. „Das ist alles in letzter Minute gestrickt worden.“

Die Änderungen des Gesetzes gehen auf mehrere EU-Vorgaben und Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zurück. Sie sind aber auch eine Reaktion auf die Kinderpornografie-Affäre um den SPD-Politiker Sebastian Edathy. Dieser war Ende 2013 ins Visier der Behörden geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer Firma mit Sitz in Kanada aufgetaucht war, die kinderpornografisches Material verbreitet hatte.

Der Gesetzentwurf der Regierung ist eine Reaktion auf den Fall. Gegen Sebastian Edathy läuft derzeit ein Parteiausschlussverfahren, das allerdings solange ausgesetzt ist, wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover gegen den SPD-Politiker nicht abgeschlossen sind. Die Staatsanwaltschaft will Edathy den Prozess machen. Der Vorwurf: Der einstige Mandatsträger soll Anfang November 2013 „an sechs Tagen über seinen Bundestagslaptop kinderpornografische Bild- und Videodateien heruntergeladen haben“. Außerdem soll er einen Bildband und eine CD besessen haben, die die Strafverfolger als jugendpornografisch einstufen. Mit Edathy beschäftigt sich auch ein Bundestags-Untersuchungsausschuss.