Monika Kochs kämpft dagegen, Sex-Steuer zahlen zu müssen Foto: dpa

"Wie wenn man über Schokolade spricht und sie noch nie gegessen hat": Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Inhaberin eines Tantra-Massagesalons Sex-Steuer an die Stadt Stuttgart bezahlen muss. Die 56-Jährige will dies nicht akzeptieren.

"Wie wenn man über Schokolade spricht und sie noch nie gegessen hat": Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Inhaberin eines Tantra-Massagesalons Sex-Steuer an die Stadt Stuttgart bezahlen muss. Die 56-Jährige will dies nicht akzeptieren.

Stuttgart - „Das Gericht hat die wahre Behandlungsform unserer Tantra-Massagen nicht erkannt“, sagt Monika Kochs. Das sei, wie wenn man über Schokolade spreche und sie noch nie gegessen habe. Die Inhaberin des Studios Dakini in Stuttgart ist enttäuscht. Nachdem die 56-Jährige bereits im November 2013 mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart gescheitert war, hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim in der Berufung gegen die Klägerin entschieden.

Monika Kochs will keine Sexsteuer bezahlen. Sie will nicht einsehen, dass sie gemäß der Vergnügungsstättensatzung der Stadt Stuttgart in eine Reihe gestellt wird mit Puffs, Laufhäusern, FKK- und Swingerclubs. „Wenn es offenkundig ist, dass ein Kunde Sex haben will, dann wird er abgewiesen“, versichert Kochs. Sex stehe bei ihrer Art von Massagen nicht im Vordergrund. Deshalb klagt die Anbieterin von Tantra-Massagen gegen die Stadt Stuttgart.

Die Stadt hat in der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Vergnügungssteuersatzung festgeschrieben, dass das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen vergnügungssteuerpflichtig sei. Und laut VG und VGH falle ein Tantra-Massagestudio unter „ähnliche Einrichtungen“. Das bedeutet für Monika Kochs, dass sie für ihr Studio pro Quadratmeter und Monat zehn Euro zu zahlen hat – im Jahr also 5040 Euro.

Kochs will die Tantra-Massage vom Schmuddel-Image befreien. „Wir bieten keine Mischung aus Prostitution und Massage. Tantra ist eine eigene Idee, die in keine Schublade passt“, so die 56-Jährige und ihr Anwalt. Tantra-Massagen folgten einem festen Ritual. Zwar seien Kunde und Masseur nackt und der Intimbereich werde miteinbezogen. Zum Geschlechtsverkehr komme es aber nie. „Wir wollen über das Tantra-Ritual der ganzkörperlichen Verehrung die Seele erreichen“, sagt Kochs, die in ihrem Studio rund ein Dutzend Masseurinnen und Masseure beschäftigt. Eine einfache Massage kostet 180 Euro, die Kunden kämen hauptsächlich aus der „gesundheitsbewussten Mittelschicht“, so Kochs.

Die Stadt zeigt sich zufrieden. „Die Gerichte haben die relevanten Gesichtspunkte so gesehen wie wir“, sagt Volker Schaible, der Leiter der Stadtkämmerei. Es sei auch gut gewesen, angesichts der Klage gegen die Stadt nicht einzuknicken.

Der Verwaltungsgerichtshof hat keine Revision gegen sein Urteil zugelassen. Monika Kochs wird dies aber nicht akzeptieren. Sie wird eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Wird dieser stattgegeben, kommt die Sache vors Bundesverwaltungsgericht. Einen Punktsieg meint Kochs aber schon verbuchen zu können. „Der Öffentlichkeit zu zeigen, dass Tantra-Massage nichts mit Prostitution und Rotlicht zu hat, ist schon ein Erfolg“, sagt die 56-Jährige.