Ein Reutlinger Musiklehrer geht mit einer 15-jährigen Schülerin eine Liebesbeziehung ein. Als es herauskommt, versuchen Schule und Schulaufsicht den Fall unter der Decke zu halten.
Wegen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen hat das Amtsgericht Reutlingen den ehemaligen Musiklehrer eines Reutlinger Gymnasiums zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Der 42-Jährige räumte vor Gericht ein, mit einer damals 15-jährigen Schülerin eine Liebesbeziehung eingegangen zu sein. Das ungleiche Paar, so wurde vor Gericht deutlich, ist auch jetzt, zwei Jahre später, noch zusammen.
„Ich verrecke, wenn ich diese Beziehung nicht führen kann“, soll der Mann seinem Direktor erklärt haben. Zuvor hatte die Schulsozialarbeiterin einen anonymen Hinweis erhalten – offenbar von einer ehemaligen Geliebten des äußerlich eher schmächtig wirkenden Mannes. Doch weder die Sozialarbeiterin noch die Schulleitung und auch nicht die später eingeschaltete Schulaufsicht im Regierungspräsidium wussten so recht, wie sie reagieren sollten.
Es geht nicht um „Sex gegen gute Noten“
So verstrichen mehr als neun Monate, ehe die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde – ein Umstand, der beim Vorsitzenden Richter Eberhard Hausch auf wenig Verständnis stieß. Ein Sprecher des Kultusministeriums verteidigte die Schulaufsicht. „Ob beziehungsweise wann oder durch wen eine Anzeige über einen sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen zu erstatten ist, muss auch vor dem Hintergrund der Belange des Opfers und der Erziehungsberechtigten im Einzelfall entschieden werden.“
Im vorliegenden Fall ging es wohl nicht um „Sex gegen gute Noten“. Das dürfte die Schülerin, die im Gegensatz zu ihrem Liebhaber noch immer das Reutlinger Gymnasium besucht und dort auf das Abitur zusteuert, – zumal im Fach Musik – nicht nötig gehabt haben. „Reif“ und „schlau“ sei sie, hieß es. Gleichwohl gebe es ein Machtgefälle, befand die Oberstaatsanwältin Rotraud Hölscher. Die 15-Jährige sei zu Beginn der Beziehung sexuell unerfahren gewesen. Die Pausen habe sie nicht mit ihren Mitschülern verbracht, sondern sei bei den Lehrern gesessen. Wie eine Klette habe sie sich an sie geheftet, berichteten Kollegen. „Sie war ein Mädchen, das Halt gesucht hat.“
Auch die Mutter muss vor Gericht
Von der Liebesbeziehung zu dem Musiklehrer wusste zunächst wohl lediglich ihre alleinerziehende Mutter. Sie musste sich deshalb ebenfalls vor Gericht verantworten. Sie habe befürchtet, ihre Tochter zu verlieren, wenn sie ihr den Umgang mit dem 27 Jahre älteren Mann verbiete, erklärte sie vor Gericht – ein Argument, das dem Schöffengericht durchaus einleuchte. „Wenn Ihre Tochter nur halb so klug ist, wie es heißt, wird sie Ihnen bald Vorwürfe machen“, prophezeite jedoch die Staatsanwältin.
Gegen den Musiklehrer wurde inzwischen ein Disziplinarverfahren eröffnet. Dass er wieder unterrichten wird, ist unwahrscheinlich. Es sei tragisch, dass darunter Unbeteiligte leiden müssten, sagte die Oberstaatsanwältin. Der Mann hat aus einer Ehe und einer nicht ehelichen Verbindung vier Kinder.
Immerhin: der Förderverein profitiert
Das Verfahren gegen die Mutter stellte das Gericht gegen die Zahlung von 6000 Euro ein. Unter den sechs begünstigten Organisationen ist auch der Förderverein der Schule. Mit dem Geld könnten Schulungsmaßnahmen finanziert werden, um bei künftigen Fällen nicht mehr überfordert zu sein, meinte der Richter. Es handele sich um die Schlussrate, die erst in einem halben Jahr fällig sei. „Die Justiz hat ja auch lang auf die Anzeige warten müssen.“