Wer seinen Geschlechtseintrag ändern lässt, braucht dafür künftig keine Gutachten mehr. Foto: KNA/Julia Steinbrecht

Das neue Selbstbestimmungsgesetz sorgt für hitzige Debatten. Doch dafür gibt es keinen Grund, findet Berlin-Korrespondentin Rebekka Wiese.

Selten gab es so viel Aufregung um ein Gesetz, das doch so wenig ändert. Am Freitag hat der Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Wer seinen offiziellen Geschlechtseintrag und den Vornamen wechseln möchte, kann das künftig mit einer Erklärung auf dem Standesamt tun.