Das ist nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht: Das gelbe Band am Baum signalisiert, dass die Früchte von jedermann geerntet werden dürfen. Foto: Ines Rudel

In Coronazeiten hat die Selbstbedienungsmentalität auf Obstwiesen und Äckern zugenommen. Wer sich an fremden Früchten vergreift, begeht einen Diebstahl.

Kreis Esslingen - Die süßesten Versuchungen sind nicht nur die Kirschen aus Nachbars Garten. Es sind auch die Äpfel und Birnen auf den Obstwiesen, die Trauben im Weinberg und sogar die Kürbisse auf dem Acker. Wer sich daran vergreift, macht sich strafbar. Darauf weist der Verein Schwäbisches Streuobstparadies zu Beginn der Erntezeit hin. Mundraub, so heißt es in einer Mitteilung des Vereins, sei beileibe kein Kavaliersdelikt, sondern werde als Diebstahl geahndet.