Bayern schreibt vom kommenden Montag an FFP2-Masken im Nahverkehr und beim Einkaufen vor. Foto: dpa/Sven Hoppe

Bayern schreibt FFP2-Masken in Bussen, Bahnen und Läden vor. Das Thema hat in Baden-Württemberg noch keine Rolle gespielt. Am Wochenende will sich aber der Lenkungskreis damit befassen.

Stuttgart - Eine Pflicht zum Tragen von besonders wirksamen FFP2-Masken im Nahverkehr und beim Einkaufen wie in Bayern spielt in Baden-Württemberg bisher keine Rolle. Ein Sprecher des Sozialministeriums sagte, die Landesregierung habe darüber noch nicht diskutiert. Er rechne aber damit, dass die Corona-Lenkungsgruppe das Thema Ende der Woche bei ihrem regulären Treffen besprechen werde. Dabei werde dann auch noch einmal die Meinung von Epidemiologen eingeholt.

Das Tragen von FFP2-Masken im Alltag ist unter Fachleuten umstritten, denn dieser Schutz vor Coronaviren lässt sich offenbar nicht leicht reinigen und darf nur begrenzte Zeit verwendet werden. Bisher gilt deshalb die Maßgabe, solche Masken auf den Einsatz in Kliniken und in Pflegeheimen zu beschränken. Auch andere Bundesländer wie etwa Brandenburg oder Berlin sehen deshalb bisher von einer Pflicht wie in Bayern ab.

Maskenpflicht in Bayern ab Montag

Wer in Bayern zum Einkaufen geht oder den öffentlichen Nahverkehr benutzt, muss von nächster Woche an eine FFP2-Schutzmaske tragen. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Kabinett unter Vorsitz von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag in München. Die neue Regelung tritt am kommenden Montag in Kraft.

Söder sagte, die „normalen Community-Masken“ seien in der Corona-Pandemie zum Schutz der anderen. FFP2-Masken schützten auch den Träger selbst. „Die Verfügbarkeit im Handel ist ausreichend gewährleistet, also es gibt keine Mangelware FFP2“, betonte der Ministerpräsident. Sie werden gegenwärtig von Apotheken kostenlos an Senioren ausgegeben, sind aber auch etwa in Drogerie- oder Baumärkten erhältlich.