Das LKA vermeldet Ermittlungserfolge. (Archivbild) Foto: imago/Oliver Willikonsky

LKA und Polizeipräsidium Stuttgart vermelden um die Schussserie in der Region Ermittlungserfolge. Tatverdächtige seien identifiziert worden.

Im Zusammenhang mit den seit dem 20. Juli 2022 vorgefallenen schweren Gewalttaten und Schussabgaben im Großraum Stuttgart haben die Ermittlungen der seinerzeit eingerichteten Sonderkommission Runaway des Polizeipräsidiums Stuttgart unter Einbindung des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg zur Identifizierung von Tatverdächtigen geführt. Es geht um mutmaßlich Beteiligte an der Schussabgabe vom 17. März 2023 in Stuttgart-Zuffenhausen, wie die Behörden in einer Pressemittelung schreiben.

Zwei der drei Beschuldigten, die allesamt mutmaßlich der dem Raum Esslingen zuzuordnenden rivalisierenden Gruppe zuzurechnen sein sollen, stehen im Verdacht, an der Burgunderstraße in Stuttgart-Zuffenhausen aus kurzer Entfernung in Tötungsabsicht mehrere Schüsse auf eine mutmaßlich der gegnerischen Gruppierung aus dem Raum Stuttgart-Zuffenhausen/Göppingen zuzurechnende Person abgegeben zu haben.

Dringender Tatverdacht wegen versuchten Mordes

Durch die Schüsse erlitt eine männliche Person schwere, zum Teil dauerhafte Verletzungen. Gegen die zur Tatzeit 20 und 19 Jahre alten Beschuldigten mit deutscher Staatsangehörigkeit, die sich bereits wegen anderer Vorwürfe in Haft befinden, wurden seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart weitere Haftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes, der schweren und der gefährlichen Körperverletzung sowie des unerlaubten Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe beantragt.

Dem dritten, zur Tatzeit 20 Jahre alten Beschuldigten mit türkischer Staatsangehörigkeit wird vorgeworfen, die mutmaßliche Tatwaffe des anderen 20-jährigen Beschuldigten im Nachgang zerstört und entsorgt zu haben. Ihm soll es dabei darauf angekommen sein, dessen Verfolgung beziehungsweise Bestrafung zu verhindern. Er befindet sich derzeit bereits wegen anderer Vorwürfe in Untersuchungshaft. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde gegen ihn am 28. Februar 2024 ein weiterer Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten Strafvereitelung erlassen. Die Ermittlungen dauern an.