Im April letzten Jahres waren die Schüsse auf eine Shisha-Bar in der Nähe des Plochinger Bahnhofs abgegeben worden. Foto: SDMG/SDMG / Kohls

Der Mann, der im vergangenen Jahr auf eine Shisha-Bar in Plochingen geschossen haben soll, soll für mehr als acht Jahre in Haft, fordert die Staatsanwaltschaft. Sein Anwalt spricht in seinem Plädoyer über ein Nachspielen von Szenen aus Bruce-Willis-Filmen.

Im Prozess um die Schüsse auf eine Shisha-Bar in Plochingen vor dem Stuttgarter Landgericht hat die Staatsanwältin am Mittwoch langjährige Haftstrafen für die beiden 23-jährigen Angeklagten gefordert. Der junge Mann, der laut eigenem Geständnis Anfang April vergangenen Jahres aus einem Fahrzeug heraus sechs Mal auf das Lokal geschossen hatte, soll für acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Der andere Angeklagte, der gestanden hatte, das Auto gefahren zu haben, soll für sieben Jahre und drei Monate in Haft. Beide Männer hätten sich des versuchten Mordes schuldig gemacht, so die Staatsanwältin.

 

Als einen verunsicherten jungen Mann stellte der Verteidiger seinen Mandaten dar, der die Schüsse abgegeben haben soll, durch die der Wirt der Bar verletzt wurde. Der Prozess sei publikumswirksam, habe seit seinem Beginn im Dezember 2023 viele Besucher angelockt, führte der Rechtsanwalt aus, doch Familienangehörige, Freunde oder Bekannte seines Mandanten seien nie unter den Zuschauern gewesen. Allein diese Tatsache zeige die ganze Situation des zum Tatzeitpunkt 22-Jährigen auf. Er sei allein, mit dem Vater zerstritten, ohne Job, ohne Wohnung und Geld, ohne Anschluss. In dieser Situation habe er sich einer Gruppierung angeschlossen, die wohl in einen Bandenkrieg verwickelt gewesen sei.

Die Schussabgabe auf die Shisha-Bar sei ein Racheakt gegen die rivalisierende Gang gewesen, den der Angeklagte aus falsch verstandener Loyalität ausgeübt habe. Ihn als skrupellosen Killer zu sehen, sei falsch. Es habe sich um ein jugendliches Nachspielen von Szenen etwa aus Bruce-Willis-Filmen gehandelt. Schon die Ausführung des Schusswechsels aus einem fahrenden, leicht zu ermittelnden Auto heraus zeige den Dilettantismus der Tat. Der Anwalt forderte eine Freiheitsstrafe „um die fünf Jahre“.

Die beiden Verteidiger des jungen Mannes, der das Tatauto gefahren haben soll, hoben hervor, dass ihr Mandant zuvor noch nicht straffällig geworden sei und er ein Geständnis abgelegt habe. Zu einem sehr frühen Zeitpunkt habe der Angeklagte durch seine Aussage einen bis dahin dringend Tatverdächtigen entlastet und die Festnahme seines Mitangeklagten herbeigeführt. Mitglieder beider rivalisierender Banden hätten bisher jede Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden verweigert. Die Auseinandersetzungen wolle man untereinander regeln. Da sei es umso höher zu bewerten, dass ihr Mandant zur Aufklärung des Falles beigetragen habe. Die Rechtsanwälte plädierten auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Das Urteil in dem Prozess soll am Donnerstag, 7. März, verkündet werden.