„Das Zeug ist teuer.“ 5000 Euro an Drogengeld beschlagnahmt der Staat . Foto: dpa

Ein verurteilter 24-Jähriger muss 5000 Euro Drogengeld an den Staat zahlen. Diesen Betrag hat er durch einen mehrere Jahre dauernden Handel mit Marihuana erzielt.

Remstal - Was das Urteil angeht, ist ein 24-jähriger Mann aus dem Remstal am Montag mit einem blauen Auge davon gekommen. Das Schöffengericht Waiblingen verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen gewerblichen Drogenhandels, einem schwerwiegenden Vorwurf. Ohne zu zögern hatte der junge Mann zugegeben, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf, was positiv gewertet wurde. Dennoch sind die Folgen für ihn gravierend, denn laut Gesetz wird durch den Drogenhandel eingenommenes Geld eingezogen.

Laut Gesetz gibt es keine Härtefallregel mehr

„Nach der Gesetzesänderung gibt es keine Härtefallregel mehr“, sagte der Vorsitzende Richter Steffen Kärcher. Das heißt: der Staat zieht den Geldbetrag rigoros ein, der illegal erwirtschaft wurde. Wenn sich der Tatzeitraum über mehrere Jahr ersteckt, kommt einiges zusammen, auch wenn der 24-Jährige „nur“ mit Marihuana gehandelt hat: 5000 Euro. Und: „Es gilt die Brutto-Regel.“ Von den Einnahmen werden also keine Ausgaben abgezogen oder jener Teil der Drogen, die der Angeklagte selbst konsumierte. „Ich hab nur damit gehandelt, um meinen eigenen Bedarf zu finanzieren“, sagte er. „Das Zeug ist ja ziemlich teuer.“

Als Auszubildender habe er nicht das Geld gehabt, um seinen Bedarf zu befriedigen. Seit er 16 oder 17 Jahre alt war, rauche er Marihuana. „Wenn ich frei hatte bis zu sechs oder sieben Joints am Tag.“ Unter der Woche habe er „Feierabendjoints“ geraucht. Unter Entzugserscheinungen habe er nicht gelitten, nachdem die Polizei auf seine Spur gekommen war und seine Wohnung durchsucht hatte. „Das war für mich ein so einschneidendes Erlebnis, dass ich danach erst einmal kaum schlafen konnte.“ Das habe nichts mit Entzug zu tun gehabt, sondern schlicht mit dem Eindruck, den die Durchsuchung auf ihn gemacht habe. Da er noch bei seinen Eltern wohnt, sei das noch gravierender für ihn gewesen.

Um einen typischen Drogenhändler handle es sich bei dem Angeklagten nicht, befand das Gericht. Statt im Drogennebel dahin zu vegetieren habe er sein Leben doch gut im Griff gehabt, das Fachabitur abgelegt und eine Lehre erfolgreich abgeschlossen. „Danach habe ich mir überlegt, ob ich nicht studieren sollte. Allerdings habe ich mich dann doch entschlossen, mich um eine Stelle in meinem erlernten Beruf zu bewerben.“ Mit Erfolg, wie er dem Gericht berichtete. Nun hänge alles vom Ausgang des Prozesses ab, ob er die Stelle antreten könne.

Das Urteil ist rechtskräftig

„Das Verfahren war in gewisser Weise bereits eine Strafe für ihn“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer zu der Frage, ob eine Bewährungsstrafe möglich sei. Für sie stand das außer Frage, schließlich liege keine einschlägige Vorstrafe vor, das Geständnis wertete sie zudem zugunsten des Angeklagten und die glaubhafte Zusicherung, in Zukunft die Finger von Drogen zu lassen. Der Verteidigerin blieb nur noch zu beantragen, keine weiteren Geldauflagen zu erlassen. Diesem Antrag folgte das Gericht. „Sie werden genug damit zu tun haben, die 5000 Euro abzubezahlen und die Gerichtskosten von rund 1000 Euro, die dazu kommen“, sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an.