Zwei Töchter des Opfers aus erster Ehe schlossen sich dem Verfahren als Nebenkläger an. (Symbolbild) Foto: imago images/Jan Huebner/Blatterspiel via www.imago-images.de

Eine 54-Jährige Frau mit russischer Staatsbürgerschaft soll im Februar sechs mal mit einem Küchenmesser auf ihren Ehemann eingestochen und seinen Tod danach als Suizid gemeldet haben. Bislang schweigt sie zu den Vorwürfen.

Sie soll sechs mal mit einem Küchenmesser auf ihren Ehemann eingestochen und seinen Tod danach als Suizid gemeldet haben: Seit Montag muss sich eine 54-Jährige vor dem Landgericht Rottweil wegen Totschlags verantworten. Zu Beginn des Prozesses wirkt sie noch ruhig und gefasst, doch als bei der Beweisaufnahme am Nachmittag Sprachnachrichten und Fotos des Tatabends gezeigt werden, bricht die Angeklagte in Tränen aus.

Seit Montag muss sich die 54-Jährige vor dem Landgericht Rottweil wegen Totschlags verantworten. Sechs Mal soll sie mit einem Küchenmesser auf ihren Ehemann eingestochen und seinen Tod danach als Suizid gemeldet haben. Die Angeklagte schwieg zunächst zu den Tatvorwürfen, machte jedoch Angaben zur Person.

15 Zentimeter langes Küchenmesser als Tatwaffe

Der Frau wird vorgeworfen im Februar dieses Jahres bei einem Streit in der gemeinsamen Wohnung in Schramberg (Kreis Rottweil) ihren Mann getötet zu haben. Tatwaffe soll laut Staatsanwaltschaft ein 15 Zentimeter langes Küchenmesser gewesen sein.

Anschließend habe sie einer Bekannten Sprachnachrichten geschickt. In diesen erzählte sie von einem angeblichen Suizid des Mannes. „Er hat sich dreimal mit dem Messer gestochen“, übersetzte eine Dolmetscherin aus einer Nachricht.

Als erste Zeugin im Prozess sagte die Bekannte am Montag aus. Diese hatte am Abend der Tat die Polizei verständigt. Laut ihr sei die Angeklagte in den letzten zwei Jahren häufiger unter Alkoholeinfluss gestanden.

Auch die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau zur Tatzeit betrunken war. Dadurch könne sie vermindert schuldfähig gewesen sein. Deswegen war auch ein psychiatrischer Sachverständiger geladen.

Paar lernte sich in Ägypten-Urlaub kennen

Bei einem Urlaub in Ägypten 2012 hatte die Frau mit russischer Staatsbürgerschaft ihren späteren Ehemann nach eigener Aussage kennengelernt. Drei Jahre später wurden sie ein Paar, 2017 folgte laut der Angeklagten die Hochzeit. In den Folgejahren hätten die beiden eine Fernbeziehung zwischen Moskau und Deutschland geführt, wie die inzwischen 54-Jährige mitteilte. Mit Beginn der Corona-Pandemie sei sie dann in Deutschland geblieben. Zwei Söhne hat die Frau aus ihrer ersten Ehe.

Die Angeklagte befindet sich laut Gericht seit Anfang März in Untersuchungshaft. Zwei Töchter des 54-jährigen Opfers aus erster Ehe schlossen sich dem Verfahren als Nebenklägerinnen an. Für den Prozess sind bislang fünf weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte Ende September ergehen.