Robert De Niro bei einem Auftritt auf dem roten Teppich. Foto: Tinseltown/Shutterstock.com

Die Produktionsfirma von Robert De Niro muss über 1,2 Millionen US-Dollar an die ehemalige Assistentin des Schauspielers zahlen. Das entschied nun ein Gericht. Darum ging es bei dem Streit.

Die Produktionsfirma von Hollywood-Star Robert De Niro (80) muss über 1,2 Millionen Dollar (etwa 1,1 Millionen Euro) an die ehemalige Assistentin des Schauspielers zahlen - unter anderem wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Das entschied laut "New York Post" nun eine Jury in Manhattan. De Niro wurde von dem Gericht in New York nach einem zweiwöchigen Prozess nicht persönlich für schuldig befunden.

Klägerin wollte zwölf Millionen Dollar

Graham Chase Robinson (41) arbeitete zwischen 2008 und 2019 für Robert De Niro. Sie behauptete in dem Prozess, er habe sie unangemessenem Verhalten ausgesetzt. Sie hatte Schadensersatz in Höhe von zwölf Millionen US-Dollar wegen emotionaler Belastung und Rufschädigung gefordert.

Robinson selbst wurde vollständig entlastet und in keinem der gegen sie erhobenen Vorwürfe für schuldig befunden. Sie war von ihrem ehemaligen Arbeitgeber unter anderem beschuldigt worden, angesammelte Vielfliegermeilen von der Firmenkarte entnommen zu haben.

Kleiner Sieg für Robert De Niro?

Vor dem Gerichtssaal sagte ein Anwalt von De Niro laut "New York Times", er sei erfreut darüber, dass die Jury den Schauspieler nicht selbst für schuldig befunden habe. Er erklärte weiter, er sei sich noch nicht sicher, ob die Produktionsfirma gegen das Urteil Berufung einlegen werde. De Niro war zur Urteilsverkündung nicht im Gerichtssaal.

Die ehemalige Assistentin des Schauspielers hatte in ihrer Klage behauptet, sie sei aufgrund ihres Geschlechts Diskriminierung und Belästigung ausgesetzt gewesen. Er habe sie etwa unerwünschtem Körperkontakt ausgesetzt und sie unter anderem dazu aufgefordert, ihm den Rücken zu kratzen. Zudem habe De Niro "sexuell aufgeladene Kommentare" abgegeben und ihr "stereotypisch weibliche Aufgaben wie Hausarbeit" zugewiesen. Sie sei zudem nicht ausreichend bezahlt worden und auch eine Vergütung für unzählige Überstunden habe es nicht gegeben.