Zu früh gefreut? Uwe Gensheimer von den Rhein-Neckar Löwen jubelt über den Sieg. Foto: dpa

Der MT Melsungen will Einspruch gegen die Wertung der mit 21:22 verlorenen Partie gegen die Rhein-Neckar Löwen einlegen. Möglicherweise wird das Spiel wiederholt.

Melsungen - Aufgrund eines spielentscheidenden Regelverstoßes der Schiedsrichter wird das DHB-Pokal-Viertelfinale zwischen den Rhein-Neckar-Löwen und MT Melsungen möglicherweise wiederholt. Die Melsunger bestätigten am Donnerstag, dass sie definitiv Einspruch gegen die Wertung der mit 21:22 verlorenen Partie einlegen werden.

„Wie es der formale Weg vorsieht, haben wir diesen Einspruch nach dem Spiel zunächst ankündigt. Wir werden ihn jetzt aber auch fortführen und begründen“, sagte MT-Vorstand Axel Geerken der Deutschen Presse- Agentur. Die Entscheidung über ein mögliches Wiederholungsspiel liegt beim Sportgericht des Deutschen Handballbundes.

Auslöser dieses komplizierten Falls ist eine Regel, die in der Handball-Bundesliga gilt, im DHB-Pokal jedoch nicht. Beim Stand von 21:21 waren die Melsunger am Mittwochabend mit einem Angriff kurz vor Schluss gescheitert. Ihr Spieler Timm Schneider nahm daraufhin den Ball, lief damit zwei Schritte Richtung eigene Spielhälfte und verhinderte so einen schnellen Gegenstoß der Rhein-Neckar Löwen.

Die beiden Schiedsrichter ahndeten diese Unsportlichkeit mit einer Roten Karte für Schneider und einem Siebenmeter in der letzten Sekunde für die Gastgeber. Dieses harte Strafmaß ist seit dieser Saison für Spiele der 1. und 2. Bundesliga vorgesehen, aber nicht für unterklassige Clubs. Da solche Vereine auch am DHB-Pokal teilnehmen, ist die neue Regel in diesem Wettbewerb nicht gültig.