Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss Abschläge hinnehmen. Foto: dpa

Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss Abschläge hinnehmen. Durch Einzahlungen in die Rentenkasse können diese Abschläge ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Billig ist das nicht – aber eine Überlegung wert.

Berlin - Früher in Rente gehen: Davon träumen wohl viele. Und die große Koalition hat mehr Arbeitnehmern die Chance gegeben, die Rentenabschläge auszugleichen, die bei einem vorzeitigen Ruhestand fällig werden. Im vergangenen Jahr haben aber nur 11 620 Bürger solche Ausgleichszahlungen an die Rentenkasse überwiesen.

Die Kosten

Woran liegt das? Vielleicht an den Kosten. Wer beispielsweise Anspruch auf eine Altersrente von 1000 Euro hat und zwei Jahre vorzeitig in Rente gehen will, hätte nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund einen monatlichen Abschlag bei seinem Ruhegeld von 72 Euro hinzunehmen – und zwar sein Leben lang. Um das zu vermeiden, müsste er 17 527 Euro als Ausgleich bezahlen. Bei einer Rente von 1200 Euro und einem vorzeitigen Rentenbeginn von drei Jahren, braucht man knapp 33 000 Euro als Ausgleichsbetrag.

Die Voraussetzung

Was „vorzeitig“ bedeutet, lässt sich nicht generell sagen, da die Altersgrenze vom Geburtsjahr abhängt. Derzeit steigt sie in Stufen auf 67 an. Für die 1957 Geborenen zum Beispiel liegt sie bei 65 Jahren und elf Monaten. Eine fixe Grenze gibt es erst wieder ab dem Jahr 2031: Dann liegt sie für alle, die 1964 und später auf die Welt kamen, bei 67 Jahren. Fest steht allerdings: Frühestens mit 63 ist so ein vorzeitiger Rentenbeginn mit Abschlägen möglich.

Voraussetzung für den vorzeitigen Rentenbeginn

Ausgleichszahlungen darf nur leisten, wer mindestens 50 Jahre alt ist und die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Rentenbeginn (mit Abschlägen) erfüllt hat oder noch erfüllen kann. Dazu zählt beispielsweise, mindestens 35 Jahre lang versichert gewesen zu sein. Bevor jemand Geld an die gesetzliche Rentenversicherung überweist, muss er einen speziellen Antrag („besondere Rentenauskunft“) bei seinem Rentenversicherer stellen.

Die Nachfrage

Die Möglichkeit, Abschläge vorab auszugleichen, gibt es schon lange. Mit dem Gesetz, das den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand erleichtern soll, hat Schwarz-Rot zum 1. Juli 2017 den Kreis der Bürger vergrößert, die überhaupt zahlen können. Früher war das nur über 55-Jährigen möglich. Deshalb hatten 2016 auch nur 4480 Versicherte Ausgleichszahlungen geleistet. Hinter der Zahl von 2017 (11 620) steht also ein Plus von 159 Prozent gegenüber dem Jahr 2016. Betrachtet man die Beträge, um die es geht, zeigt sich ebenfalls ein deutlicher Anstieg. Nahm die Rentenkasse 2016 erst 86 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen ein, waren es zuletzt 207 Millionen Euro. Man kann die Zahlungen auch in Teilbeträgen überweisen. Eines aber geht keinesfalls: Die Zahlung wird nicht zurückerstattet. Wer aber beschließt, doch nicht vorzeitig in Rente zu gehen, verliert nichts. Dann erhöht sich die Rente entsprechend der Zahlung.

Die Entscheidung

Warum zuletzt weniger als 12 000 Bürger Ausgleichszahlungen aufbrachten, weiß niemand genau. Vielleicht liegt es an den vielen Fragen, die man sich vorher stellen sollte. So ist zu prüfen, ob man sich als Rentner steuerlich nicht besser stellt, wenn man das Geld anderweitig am Kapitalmarkt oder in eine Immobilie investiert hat. Das hätte auch den Vorteil, dass es so vererbbar ist. Andererseits können die Ausgleichszahlungen steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dafür gibt es einen Höchstbetrag, der sich 2018 auf 23 712 Euro belief (Verheiratete: 47 424 Euro). Das klingt nach viel. Doch erfasst dieser Höchstbetrag auch die regulären Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile beim Beitrag zur Rentenkasse. Deshalb kann es sinnvoll sein, nicht auf einen Schlag eine hohe Summe als Ausgleichszahlung zu überweisen, sondern sie in kleineren Tranchen auf mehrere Jahre zu verteilen.

Teilbeträge sind möglich

Der Bund der Versicherten rät, folgende Überlegungen anzustellen: „Sind monatliche Zahlungen in der Zukunft wichtiger für Sie als eine vorhandene Geldsumme in der Gegenwart? Rechnen Sie damit, dass Sie ein hohes Alter erreichen und die monatlichen Zahlungen der Zukunft die Geldsumme in der Gegenwart übersteigen? Können Sie ausschließen, dass Sie zwischenzeitlich keinen Bedarf für eine größere Geldsumme haben werden?“