Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte die besonderen Verkehrsvorschriften in den angesteuerten Ländern kennen. Manche davon sind in Deutschland undenkbar.
Da schmunzelt das deutsche Automobilclubmitglied. Mit Blick auf die erste große Reisewelle des Jahres lockern die Interessenverbände vor Ostern ihre aktuellen Informationen nämlich gerne mit kuriosen Verkehrsvorschriften aus anderen Ländern auf. So erfährt man, dass in England öffentliches Urinieren auf der Straße erlaubt ist, wenn es am Hinterreifen und mit einer Hand am eigenen Auto stattfindet. Besonders ergiebig sind auch die in den USA herrschenden Verkehrsitten und -Gebräuche, die zu einer uneinheitlichen Gesetzeslage führen. In Tennessee darf nicht aus dem fahrenden Auto Wild geschossen werden. Für den Höhepunkt sorgt aber Minnesota, wo festgeschrieben ist, keine Gorillas auf dem Rücksitz (!) zu befördern.
Dann ist aber auch Schluss mit lustig, den eigentlich geht es ja ADAC und Co. darum, den Autofahrer darüber zu informieren, welche Verstöße in den verschiedenen Urlaubsländern ernste Folgen haben. Eine besonders deutliche Reisewarnung kommt dabei aktuell aus Österreich. Dort trat mit dem 1. März ein verschärftes Gesetz in Kraft, mit dem Raser ohne Umschweife aus dem Verkehr gezogen werden können.
Auto kann zwangsversteigert werden
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 Kilometern pro Stunde innerorts oder 70 Kilometern pro Stunde außerhalb von Ortschaften wird das Fahrzeug von der Polizei vorläufig beschlagnahmt. In den nächsten zwei Wochen entscheiden die Behörden, ob der Raser sein Fahrzeug dauerhaft verliert. Dazu heißt es: „Dafür ist entscheidend, ob der Fahrer innerhalb der vergangenen vier Jahre bereits seinen Führerschein wegen zu schnellem Fahrens verloren hatte (Übertretungen laut § 7 Abs. 3 Z 3 oder 4 FSG).“ Das Fahrzeug wird außerdem einbehalten, wenn die Geschwindigkeit um mehr als 80 (innerorts) beziehungsweise 90 Stundenkilometer (außerorts) überschritten wurde. In der Folge wird das Auto zwangsversteigert. Einen Anspruch auf Entschädigung hat der Täter nicht, gegen den außerdem noch eine Geldstrafe verhängt werden kann.
Ähnliche Gesetze gibt es bereits in Italien und der Schweiz. Dagegen ist in Deutschland als Höchststrafe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 70 Stundenkilometern lediglich eine Geldbuße in Höhe von 843,50 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot vorgesehen. Dazu gibt es zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei. Zum Vergleich: In Finnland, wo die Geldstrafe einkommensabhängig ist, muss ein Durchschnittsverdiener in diesem Fall 14 000 Euro zahlen.
Wo Feuerlöscher an Bord gehören
Einstellen müssen sich deutsche Autofahrer auch auf die in allen anderen europäischen Ländern geltenden Tempolimits auf der Autobahn, die zwischen 90 Stundenkilometern (Norwegen) und 140 (Polen) liegen. Gleichzeitig gilt es auf die Promillegrenze zu achten, die es überall gibt – und die in Tschechien, Rumänien und der Slowakei bei 0 Prozent liegt. Oder auf ein Rauchverbot am Steuer, das unter anderem in Frankreich, Italien und Österreich gilt. Eine Besonderheit verbindet wiederum Griechenland, Island, Lettland, Litauen, Serbien, Montenegro und die Türkei. Dort muss unabhängig von der Antriebsart des Fahrzeugs ein Feuerlöscher an Bord sein. In einigen europäischen Ländern gelten auch Mitführpflichten für Abschleppseile oder Ersatzreifen. Verstöße von Urlaubern haben in diesen Fällen in der Regel aber nur Belehrungen zur Folge.
Auch FKK-Freunden und -Freundinnen gibt der ADAC einen Reisetipp mit auf den Weg an die Nord- oder Ostsee. Vom prinzipiell zulässigen Führen des Fahrzeugs im unbekleideten Zustand wird aus verschiedenen Gründen in Deutschland abgeraten. Dazu gehört, dass es hierzulande verboten ist, nackt aus dem Auto auszusteigen.