Die Mauer an der Frühlingstraße in Albershausen: Der obere, nach hinten abgesetzte Teil muss abgetragen werden. Foto: Giacinto Carlucci

Nach elf Jahren Rechtsstreit nun ein Vergleich: Der obere Teil des umstrittenen Bauwerks in Albershausen muss zurückgebaut werden. Der Gemeinderat und die Bauherren haben zugestimmt.

Vor elf Jahren begann ein Ehepaar in Albershausen mit dem Bau einer mächtigen Stützmauer, 34 Meter lang und bis zu 4,50 Meter hoch. Kurz darauf stoppte das Landratsamt den Bau an der Frühlingstraße, doch die Mauer war weitgehend fertiggestellt. Seitdem wird um das Bauwerk gestritten – nun gab es doch noch einen Vergleich vor dem Landgericht Ulm. „Es scheint ein Ende zu nehmen“, sagt der Bürgermeister Jochen Bidlingmaier erleichtert. Der Fall beschäftigt ihn nahezu seine komplette bislang zwölfjährige Amtszeit, nun hat das Ehepaar, das die Mauer gebaut hat, einem Vergleich zugestimmt – ebenso der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung, mit „großer Mehrheit“, sagt Bidlingmaier.

 

Mehrere Gerichte beschäftigen sich mit der Mauer

Der Fall der Mauer hat über die Jahre mehrere Gerichte beschäftigt, darunter das Verwaltungsgericht Stuttgart und das Landgericht Ulm, zwei Mal beschäftigte sich der Petitionsausschuss des Landtags damit und unzählige Male der Albershäuser Gemeinderat. „Die Sache hat bei uns mittlerweile drei Ordner gefüllt“, sagt der Bürgermeister. Er ist jetzt erleichtert: „Ganz ehrlich: Ich bin froh, dass jetzt ein Deckel drauf ist, das geht, glaube ich, allen Beteiligten so.“

Schon lange war klar, dass die Mauer so eigentlich nicht hätte errichtet werden dürfen, ursprünglich war von einer kleinen Stützmauer zur Hangsicherung die Rede gewesen. Durch das massive Bauwerk wird aber nicht nur der Hang abgestützt, sondern die ebene Grundstücksfläche des Ehepaars erheblich vergrößert.

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Nun haben sich die Bauherren in dem Vergleich verpflichtet, den oberen, hinteren Teil des Walls abtragen zu lassen und stattdessen eine schräge Böschung anzubringen. „Durch diesen Rückbau wird der Mauer deutlich an Massivität genommen“, sagt Bidlingmaier. Das bedeutet aber auch: Der vordere Teil des Walls an der Straße darf komplett stehenbleiben. An der höchsten Stelle ist er etwa drei Meter hoch und wird an der ansteigenden Straße im Verlauf immer niedriger. Das Landgericht hatte einen Gutachter beauftragt, der nach mehreren Jahren Arbeit festgestellt hatte, dass die Standsicherheit der Mauer gewährleistet sei, berichtet Bidlingmaier.

Der Rathauschef schränkt aber ein: „Das Gutachten beruht auf vielen Annahmen.“ Der Experte habe eigentlich ein Stück der Mauer entfernen wollen, um das Fundament zu inspizieren. Dem habe allerdings der Anwalt der Bauherren widersprochen, die Richterin habe dem Gutachter dies untersagt.

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Zu Diskussionen in der Gemeinde hatte die Tatsache geführt, dass der Teil der Mauer, der unmittelbar an die Straße angrenzt, auf einem gemeindeeigenen Grundstück steht, das zudem – zumindest vor elf Jahren – im Bebauungsplan als Straßenfläche ausgewiesen war. Ein Verkauf an das Ehepaar war in all den Jahren nie zustande gekommen. Auch dieser Verkauf sei nun im Vergleich geregelt worden, sagt Bidlingmaier. Die Bauherren kaufen die rund 100 Quadratmeter zu einem laut dem Rathauschef „vom Gericht festgelegten Preis“.

Gemeinderat stimmt für den Vergleich

Problematisch ist auch eine Wasserleitung, die genau dort im Gemeindegrundstück verläuft, wo jetzt die Steinquader liegen. Im Falle eines Schadens könne sie aber nach dem nun ausgehandelten Teilrückbau auch repariert werden, ohne dass die Mauer abgerissen werden muss. Das habe der Gutachter laut Bidlingmaier festgestellt.

In der nichtöffentlichen Sitzung sei der vom Gericht vorgeschlagene Vergleich nicht umstritten gewesen, berichtet der Bürgermeister: „Der Gemeinderat hat eigentlich auch keine große Lust mehr gehabt.“

Eine kurze Chronik der Albershäuser Mauer

Anfang
 Am Freitag, 6. Mai 2011, begannen gegen 13 Uhr Landschaftsgärtner an der Frühlingstraße in Albershausen, die Mauer zu errichten. Am Samstagabend war das Bauwerk zwar noch nicht fertig, aber bereits 34 Meter lang und bis zu 4,50 Meter hoch. Es wurde unter anderem auf 100 Quadratmetern Gemeindegrund gebaut. Am Montag verfügte das Landratsamt die Einstellung der Bauarbeiten.

Beschluss
Der Technische Ausschuss des Gemeinderats beschloss mit der Stimme des Bürgermeisters im Juli 2011 den Abriss der Mauer. Im Dezember desselben Jahres empfahl der Rathauschef dann dem Ausschuss, einem nachträglichen Baugesuch der Bauherren zuzustimmen – was die Gemeinderäte ablehnten. Im März 2012 bestätigte das Landratsamt diese Entscheidung.

Prozesse
Für 50 Cent pro Quadratmeter wollte die Gemeinde das Straßengrundstück verkaufen – was nicht klappte, weil die Bauherren einen anderen Notar wollten, wie 2013 bekannt wurde. Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied 2014, dass die Mauer zwar illegal errichtet wurde, aber nicht abgerissen werden muss. Das Landgericht Ulm gab 2015in einem Zivilprozess den Bauherren recht, ein Abriss scheiterte. In einem Strafprozess ging es um einen Streit unter den Nachbarn. Zwei Mal beschäftigte sich der Petitionsausschuss des Landtags mit dem Fall.

Vergleich
Das jetzt mit einem Vergleich beendete Verfahren am Landgericht Ulm zog sich über Jahre hin: 2017 lehnte der Gemeinderat einen Vergleichsvorschlag ab, 2018 die Bauherren einen Vorschlag der Gemeinde.