Das Justizministerium legt keine Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ein.
Der derzeit größte Streit im Justizwesen von Baden-Württemberg ist beendet. Justizministerin Marion Gentges (CDU) legt keine Rechtsmittel gegen das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts im Streit über die Neubesetzung des Chefpostens beim Oberlandesgericht Stuttgart ein. In dem Personalbesetzungsverfahren werde nun der Richterwahlausschuss einberufen, teilte das Ministerium am Donnerstag mit. Der Vorgang rund um die OLG-Kandidatur und die Nachfolge von Cornelia Horz hat Seltenheitswert in der jüngeren Justizgeschichte. Die bisherige OLG-Präsidentin ist seit Mai vergangenen Jahres im Ruhestand. Gentges hatte für den Posten Beate Linkenheil, eine Abteilungsleiterin im Ministerium, vorgeschlagen. Der Präsidialrat der Richter sprach sich gegen diesen Vorschlag aus, und hob seinerseits den Präsidenten des Stuttgarter Landgerichts, Andreas Singer, auf den Schild. Singer war früher einmal Sprecher des ehemaligen Justizministers Ulrich Goll (FDP). Linkenheil hatte das Büro von CDU-Ministerpräsident Oettinger geleitet.