Zwei Grundschüler konzentrieren sich auf die Arbeit an ihren Hausaufgaben. Foto: dpa/Patrick Seeger

Ab 2026 haben in Baden-Württemberg alle Erstklässler ein Recht auf Ganztagsbetreuung. Es zeichnet sich ab: Betreuung wird etwas kosten, und es gibt sie nicht an jeder Schule.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab 2026 flächendeckend in ganz Deutschland gilt, wird nach Einschätzung des baden-württembergischen Städtetags im Land nicht an allen 2300 Grundschulen eingelöst werden können und nicht kostenlos sein. Das geht aus einem Positionspapier des kommunalen Spitzenverbandes hervor, das unserer Zeitung vorliegt. Ziel bei der Umsetzung müsse ein „Netz an bedarfsgerechten Betreuungsangeboten“ in „zumutbarer Entfernung vom Wohnort der Schülerinnen und Schüler“ sein, so der Verband. Dieses Netz müsse in Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Landkreisen gestaltet werden. Der Städtetag fordert die Landesregierung auf, die Bürger frühzeitig auf das Anfallen von Betreuungsgebühren einzustimmen, um Fehleinschätzungen und etwaige Fehlentwicklungen zu vermeiden.

 

Städte dringen auf mehr Tempo beim Bund

„Der Rechtsanspruch wird die Grundschulwelt völlig verändern. Es braucht ein ganzes Paket an Maßnahmen, damit diese Schul-Revolution gelingt“, erklärte Ralf Broß, der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbands, auf Anfrage dazu und kritisierte die Bundesregierung für das mangelnde Reformtempo bei der Umsetzung. „Der Bund beschließt 2021 einen weitreichenden Rechtsanspruch für 450 000 Kinder im Land und seine 360 Millionen Euro dafür stehen den Kommunen zwei Jahre später immer noch nicht zur Verfügung. Das stellt den Zeitplan sehr in Frage“, betonte Broß.

Zwischen Ende November und Ende Januar wollen Städtetag, Gemeindetag, Landkreistag und Kultusministerium in vier gemeinsamen Regionalkonferenzen beraten, wie der Rechtsanspruch in der Fläche des Landes umgesetzt werden kann. Für Baden-Württemberg bedeutet die stufenweise Umsetzung des bundesweiten Reformprojektes, dass ab Schuljahresbeginn im Herbst 2026 von montags bis freitags zunächst 115 000 Erstklässler einen Anspruch auf maximal acht Stunden Betreuung in mindestens 48 Wochen des Jahres haben. Bis 2029 wird die Zahl der Anspruchsberechtigten auf alle derzeit prognostizierten 454 000 Grundschüler im Südwesten steigen.

Landkreise fordern mehr Unterstützung

Für den Landkreistag fordert Hauptgeschäftsführer Alexis von Komorowski dabei „weitere massive Unterstützung des Bundes und des Landes – personell, finanziell und im Hinblick auf den rechtlichen Rahmen“. Er bezweifelt, dass der im Sozialgesetzbuch verankerte Rechtsanspruch „kurzfristig und in Gänze zu erfüllen“ sei, bekräftigt aber das Ziel, die ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote im Land „zielgerichtet auszubauen“.