Das gemeinsame Mittagessen gehört in den meisten Kommunen bei der Schulbetreuung dazu. Foto: dpa/Roland Weihrauch

Was heißt das eigentlich konkret für Eltern: Ab 2026 gilt im Land ein Rechtsanspruch auf Grundschulbetreuung? Wichtige Eckpunkte zeichnen sich schon jetzt ab – ein Überblick.

In der Politik können drei Jahre lang oder eine verdammt kurze Zeit sein. Für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen sind die drei Jahre, die dafür noch bleiben, extrem knapp. Denn ab August 2026 können schon 115 000 baden-württembergische Erstklässler das neue Recht in Anspruch nehmen. 2029 wird das dann schon für alle 454 000 Grundschüler im Land gelten.